Duisburg. Ein 59-jähriger Duisburger hatte fünf Bankfilialen überfallen und dabei 565.000 Euro erbeutet. er wurde zu über neun jahren haft verurteilt.
. Mit einem deutlichen Urteil endete gestern vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 59-jährigen Duisburger: Die 1. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen schwerer räuberischer Erpressung in fünf Fällen zu neuneinhalb Jahren Gefängnis.
Am 25. Januar 2010 hatte der bis dato unbescholtene Familienvater seinen ersten Banküberfall begangen: Bei der Sparkasse an der Asterlager Straße in Rheinhausen erbeutete er 162.000 Euro. Zwei weitere Taten blieben im November 2011 in Hamborn und Rumeln im Versuch stecken. 148.000 Euro fielen dem Bankräuber, dessen Maskierung Zeugen an die Comedy-Kultfigur Horst Schlämmer erinnerte, am 27. November 2011 in Ratingen in die Hände. Die höchste Beute erzielte er am 30. Januar 2014 an der Schwanenstraße in Fahrn.
Stets die selbe Masche
Stets war der Räuber nach der selben Masche vorgegangen: Er passte vor der Öffnung der Geldinstitute Angestellte am Personaleingang ab, bedrohte sie mit einer Gaspistole und zwang sie, den Tresor zu öffnen. In zwei Fällen blieben die Taten im Versuch stecken.
Auf die Spur des Täters hatten zuletzt dessen roter Kleinwagen, der mehrfach in der Nähe von Tatorten gesehen worden war, und DNA-Spuren an drei Tatorten geführt. Nach seiner Festnahme durch die Polizei und beim Prozess gestand der Angeklagte die Taten rückhaltlos. Als Motiv gab er drängende Geldprobleme an: Offenbar hatte sich der Mann mit dem Kauf mehrerer Immobilien hoffnungslos übernommen.
Identität des Mittäters preis gegeben
Das mehrtägige Verfahren hatte zuletzt noch einmal Fahrt aufgenommen, als der Angeklagte gestand, dass er bei dem letzten Überfall einen Mittäter gehabt habe. Und zuletzt hatte er auch dessen wahre Identität preis gegeben: Der 58-jährige Duisburger, ein Freund seit Kindertagen, sitzt seit einigen Tagen in Untersuchungshaft. Er bestreitet eine Beteiligung. Bei seiner gestrigen Vernehmung durch die Strafkammer verweigerte er die Aussage.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis und seine bisherige Straflosigkeit. Strafschärfend wirkten sich allerdings die recht professionelle Vorgehensweise des Mannes aus, der die Taten sorgfältig vorbereitet hatte und die immense Höhe des Schadens aus. Zur Überraschung aller Verfahrensbeteiligten verzichtete der 59-Jährige auf jedes Rechtsmittel; was man wohl als echtes Zeichen von Reue ansehen muss.