Duisburg. Wegen 44-fachen Betruges steht ein 50-Jähriger aus Bruckhausen vor Gericht. Der Immobilienbesitzer hatte etliche Stromverträge abgeschlossen, dann aber offenbar den Überblick verloren.

Es gibt Menschen, die sich in Geschäftsaktivitäten stürzen, die sie zu überfordern scheinen. Möglicherweise trifft dies auch auf einen Mann aus Bruckhausen zu, der sich wegen 44-fachen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten muss. Zwischen Dezember 2013 und April 2014 soll der 50-Jährige einen Stromversorger um rund 83.000 Euro geprellt haben.

Der gelernte Schlosser berichtete, sich vor einigen Jahren auf den Erwerb von Immobilien verlegt zu haben. „Ich habe die fertig gemacht und dann vermietet.“ Mehrere Häuser liefen auf den Namen des Mannes. Inzwischen aber habe er keine Einnahmen aus Vermietungen mehr, so der Angeklagte. Er arbeite jetzt als Hausmeister und werde wohl Privatinsolvenz anmelden müssen.

Warum er in so kurzem Zeitraum so viele Verträge abgeschlossen hatte, wusste der 50-Jährige nicht nachvollziehbar zu erklären. „Das hat sich so entwickelt. Die meisten Wohnungen waren Apartments mit hoher Fluktuation.“

Erfolglose Zeugenvernehmung

Sein Anwalt überraschte dafür mit der Mitteilung, dass die Höhe der Rechnungen angezweifelt werde. „Wir führen deshalb einen Prozess vor dem Landgericht.“ Eine Information, die die Vorsitzende des Schöffengerichts gerne vorher gehabt hätte. Eben so wenig konnte sie nachvollziehen, wieso der Angeklagte den Rechnungen niemals widersprach und wenigstens die von den Mietern einbehaltenen Abschläge überwies. „So sieht doch alles nach Vorsatz aus“, so die Richterin. „Mein Mandant hat völlig den Überblick verloren“, musste der Verteidiger zugeben. „Dann darf er solche Geschäfte eben nicht machen“, kam es von der Richterbank zurück.

Die Vernehmung eines so genannten Verwalters brachte das Gericht ebenfalls nicht weiter. Der Zeuge verstand keine einzige Frage, außer jener, ob er Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend machen wolle.

In einiger Zeit wird es einen neuen Termin geben. Bis dahin will das Schöffengericht die Akten des Zivilprozesses beiziehen und weitere Zeugen vorladen.