Duisburg. Einem 48-Jährigen ging im Bordell das Geld aus. Deshalb klaute er seiner Gastgeberin sein Geld zurück und wurde anschließend schwer verprügelt.
Wem im Bordell das Geld ausgeht, der sollte unauffällig gehen, keinesfalls jedoch versuchen, das Bare von der Prostituierten seiner Wahl zurück zu holen. Das hat ein 48-jähriger Mann aus dem Raum Minden schmerzhaft gelernt. Am Mittwoch stand er wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stadtmitte.
In der Nacht zum 2. Dezember 2013 hatte er an der Vulkanstraße die Dienste einer 25-Jährigen in Anspruch genommen. Offenbar hatten Freier und Prostituierte eine Bezahlung im Stundentakt vereinbart. Anscheinend hatte der Angeklagte jedoch noch weit mehr gezahlt, als zunächst vereinbart worden war. Irgendwann ging ihm jedenfalls das Geld aus. Statt wie angekündigt zum Bankautomaten zu gehen, griff der Mann jedoch in die Schublade, in der seine Gastgeberin den Liebeslohn deponiert hatte.
"Ich habe mich abgezockt gefühlt"
Bei dem anschließenden Gefecht wurden der jungen Frau mehrere künstliche Nägel abgerissen, was die darunter liegenden echten in blutige Mitleidenschaft zog. Kaum weniger schmerzhaft erging es allerdings dem Angeklagten, als zwei durch Hilferufe alarmierte private Sicherheitsleute eingriffen. Bilder vom anschließenden Krankenhausbesuch des 48-Jährigen vermittelten den Eindruck, als sei der biedere Landschaftsgärtner von einem Bus überfahren worden.
Der berichtete, er habe im Laufe der Nacht rund 1500 Euro an die Liebesdienerin bezahlt. Am Ende sei er jedoch ziemlich unbefriedigt gewesen. „Ich habe mich abgezockt gefühlt“, so der Angeklagte. „Ich gebe zu, dass ich in die Schublade gegriffen habe. Aber ich habe zu keinem Zeitpunkt Gewalt angewendet.“
Vergleichsweise mildes Urteil
Die Zeugen erinnerten sich anders. „Er hat gesagt, er wolle zum Bankautomaten“, erzählte die 25-Jährige. „Dann hat er mich plötzlich weggeschubst und das Geld genommen.“ Als sie sich wehrte, habe er sie gewürgt. Das hatten auch noch die zwei 37 und 38 Jahre alten Security-Kräfte vom Typ Kleiderschrank gesehen, die angesichts der Verletzungen des Angeklagten übrigens nur mit den Schultern zuckten.
Das Schöffengericht hatte nach der Beweisaufnahme keinen Zweifel, dass die Anklage in vollem Umfang zutraf. Da der 48-Jährige bisher aber noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, das gestohlene Geld der Prostituierten sofort wieder übergeben worden war und nicht zuletzt auch wegen der nicht unerheblichen Verletzungen, die der Angeklagte davon getragen hatte, fiel das Urteil mit einem Jahr auf Bewährung vergleichsweise milde aus.