Duisburg. Mit einer Bewährungsstrafe kam ein Metalldieb aus Duisburg davon, der zu den Taten von einer Bande gezwungen worden war.

Immer wieder ist von Mitläufern die Behauptung zu hören, sie seien zur Mitwirkung gezwungen worden. Das beteuerte auch ein Familienvater aus Meiderich, der gestern wegen sechsfachen Bandendiebstahls vor dem Amtsgericht Stadtmitte stand. In seinem Fall gab es dafür allerdings überzeugende Indizien.

Er sei 2010 nach Duisburg gekommen, berichtete der 33-Jährige. Mit Gelegenheitsjobs und dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen hielt er sich, seine Frau und die Kinder über Wasser. Als er im März 2012 von Nachbarn aus dem Duisburger Norden angesprochen worden sei, ob er nicht bei Einbrüchen mitmachen wolle, habe er sich geweigert.

Er weigerte sich noch, als es mehrfach zu Handgreiflichkeiten kam, zu denen die Polizei gerufen worden war. Doch dann seien auch seine Kinder bedroht worden, so der Mann unter Tränen. Mehrfach sei er deshalb zur Polizei gegangen. Und er habe eine Liste mit Kennzeichen übergeben, von denen er wusste, dass die entsprechenden Fahrzeuge im organisierten Metalldiebstahl eingesetzt wurden. Doch die Spur war offenbar nicht verfolgt worden.

Druck der kriminellen Bande

Eine ordentliche Vernehmung des 33-Jährigen, so bedauerte sein Anwalt, habe es wegen des Fehlens von Dolmetschern offenbar nie gegeben. „Ich bin weit davon entfernt, der Polizei die Schuld zu geben, aber ­etliche Taten hätte verhindert werden können“, so der Verteidiger, Der Angeklagte habe dem Druck der Bande schließlich nachgegeben und sich an nächtlichen Einbrüchen beteiligt.

Die hatten ihn gemeinsam mit einer Vielzahl von Mittätern, von denen die Mehrheit inzwischen hinter Gittern sitzt, zu Lagerhallen in Duisburg und Hamm geführt. Bei drei Einbrüchen wurden Kabel und Rohre aus Kupfer im Gesamtwert von rund 90.000 Euro erbeutet und für einen Schleuderpreis anschließend in Venlo verkauft. Drei weitere Taten blieben im Versuch stecken.

Einjährige Haftstrafe mit drei Jahren zur Bewährung

Angesichts der Gesamtumstände setzte das Gericht eine einjährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der 33-Jährige 1000 Euro, die als Kaution für seine Entlassung aus der Untersuchungshaft hinterlegt wurden, als Geldbuße an die Staatskasse zahlen.