Duisburg. . Der mit der Ermittlung des Loveparade-Unglücks beauftragte Oberstaatsanwalt hat eine Todesdrohung erhalten. Widerspruch gegen Strafbefehl eingelegt.
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Weil er im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Loveparade-Unglück den Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg bedroht haben soll, wird sich ein 67-jähriger Mann aus dem Raum Köln in knapp drei Monaten vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten müssen.
Am 12. März 2014 soll er an die Staatsanwaltschaft mit unterdrückter Rufkennung ein Fax geschickt haben, in dem der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Bien direkt angesprochen wurde: „Staatsanwalt Bien, Du bist der größte Verbrecher. Wenn der Sauerländer frei kommt, erschieße ich Dich. Aus. Versprochen“, soll der Beschuldigte mitgeteilt haben. Und meinte mit „Sauerländer“ höchstwahrscheinlich den früheren Oberbürgermeister Adolf Sauerland, gegen den die Staatsanwaltschaft Duisburg keine Anklage beim Landgericht erhob.
Widerspruch gegen Strafbefehl
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Wegen des Schreibens, das zu dem Beschuldigten zurück verfolgt werden konnte, war gegen den Mann vom Amtsgericht ein Strafbefehl über 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen worden. Dagegen legte der 67-Jährige fristgerecht Widerspruch ein.
Nun muss ein Strafrichter über die Sache verhandeln. Ein Termin für den Prozess sei für Juni geplant, bestätigte ein Sprecher des Gerichts..