Duisburg. Das Land NRW hat das Aussetzen von Loveparade-Zivilprozessen beantragt. Die Kritik daran ist heftig. Jetzt müssen die Kammern entscheiden.
Für Schlagzeilen hat dieser Tage ein Antrag des Landes NRW gesorgt, Zivilprozesse im Zusammenhang mit der Loveparade bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen. Die Entscheidung darüber müssen nun die mit den Zivilprozessen befassten Zivilkammern des Landgerichts treffen. Eine jede für sich.
Das Land ist als Beklagte an sieben der neun derzeit beim Landgericht Duisburg anhängigen Zivilklagen in Sachen Loveparade beteiligt. Denn Polizisten, so ihnen ein unmittelbar aus ihrer dienstlichen Tätigkeit hervorgehendes Verschulden vorgeworfen wird, können zivilrechtlich nicht persönlich verklagt werden. Und die Zivilprozessordnung sieht die Möglichkeit, ein Zivilverfahren bis zum Abschluss eines mit der Sache zusammenhängenden Strafverfahrens auszusetzen, ausdrücklich vor.
Heftige Kritik
Doch kaum war der Antrag des Landes durch Medienberichte in die Öffentlichkeit gedrungen, hagelte es Kritik. Insbesondere Opferanwälte wurden da zitiert, die dem Land vorwarfen, es wolle auf diese Weise verhindern, dass die Zivilprozesse möglicherweise doch noch strafrechtlich relevante Dinge zu Tage fördern könnten, die zur Einleitung von Strafverfahren gegen Polizisten führen könnten. Mit dem Aussetzungsantrag wolle das Land erreichen, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist von zehn Jahren verstreiche.
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Was immer das Land mit dem Antrag auch erreichen wollte – belastbare Aussagen liegen da nicht vor –, es kann kaum die strafrechtliche Verjährung gewesen sein. Die tritt, da die normale Verjährungsfrist für fahrlässige Tötung bei fünf Jahren liegt, bei bislang noch nicht Beschuldigten nämlich schon im Juli dieses Jahres ein. Es kann ernsthaft niemand davon ausgehen, dass die Zivilprozesse, selbst wenn sie nun unmittelbar beginnen sollten, bis dahin entsprechende Erkenntnisse zu Tage fördern würden.
Aussetzung nicht beabsichtigt
Und zumindest zwei der fünf mit den Zivilprozessen befassten Kammern haben sich bereits im Vorfeld relativ eindeutig geäußert. Wie Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler am Mittwoch mitteilte, hat die 8. Zivilkammer bereits im Februar darauf hingewiesen, dass eine Aussetzung nicht beabsichtigt sei. Es seien teilweise andere Rechtsfragen zu klären, als im Strafprozess. Auch die 4. Zivilkammer habe am 9. März mitgeteilt, dass ein Abwarten des Strafverfahrens nicht sinnvoll erscheine, weil dessen Dauer nicht absehbar sei.
Es bleibt abzuwarten, ob die Richter des Landgerichts in dieser Hinsicht eine einheitliche Linie fahren werden. Denn schließlich und vor allem gilt immer noch die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Richters.