Duisburg. . Eine Initiative von Betroffenen der Loveparade-Katastrophe argwöhnt „Strafvereitelung im Amt“ - Ende Juli endet die Verjährungsfrist für Fahrlässige Tötung.
Eine Betroffenen-Initiative der Duisburger Loveparade plant offenbar, gegen die zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu stellen. „Seit der Katastrophe sind bald fünf Jahre vergangen. Noch immer ist keine Anklage zugelassen. Wir sind in Sorge, dass die Straftaten verjähren“, erklärte Jörn Teich, der Sprecher der Initiative „Lopa2010“ gegenüber dieser Zeitung. Man denke an eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt.
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Nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft vor einem Jahr war es mehrfach zu Verzögerungen gekommen. So hat das Landgericht Duisburg vor wenigen Wochen erneut einen aufwendigen Fragenkatalog an den Gutachter der Staatsanwaltschaft, den Panikforscher Prof. Still, geschickt.
Verjährungsfrist endet am 27. Juli 2015
Die Staatsanwaltschaft Duisburg wollte sich zu der geplanten Strafanzeige nicht äußern, da diese bislang nicht eingereicht sei. Tatsächlich ende am 27. Juli die Verjährungsfrist für den Vorwurf Fahrlässige Tötung. Deshalb, so eine Sprecherin, könnte nach diesem Zeitpunkt niemand mehr angeklagt werden außer jener 16 Beschuldigten, gegen die von Anfang an ermittelt worden sei.
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In Berlin plant derweil ein Veranstalter für diesen Sommer einen „Zug der Liebe“, ein neues Treffen für Techno-Fans. Eine Idee ist das, die in Duisburg, speziell von den Opfern und ihren Angehörigen, kritisch gesehen wird.