Duisburg. . Das Duisburger Schwurgericht schickt einen 44-jährigen Duisburger lebenslänglich in Haft. Heimtückisch hatte er seinen Vermieter erschossen.
Für Mord sieht das Gesetz nur eine Strafe vor: Lebenslang. Der 44-jährige Duisburger, der am 26. Juni 2014 in Marxloh seinen Vermieter (41) durch drei Kopfschüsse tötete, nahm das Urteil des Landgerichts gestern mit steinerner Miene entgegen.
Die Schwurgerichtskammer hatte am Ende des zwölftägigen Prozesses keinen Zweifel, dass der Angeklagte heimtückisch handelte, als er auf der Warbruckstraße aus nächster Nähe durch die offen stehende Beifahrertür auf den in einem Auto sitzenden 41-Jährigen schoss. Das überraschte Opfer habe keine Chance zur Gegenwehr oder zur Flucht gehabt.
Verteidigung stellt Geschehen als Spontantat dar
Die Verteidigung hatte das blutige Geschehen als eine Spontantat dargestellt. Nach Ansicht der Richter sprachen jedoch zahlreiche Indizien dagegen: So habe der Angeklagte nach eigener Darstellung die Waffe einige Zeit zuvor beschafft, weil er Streit mit dem Vermieter gehabt habe. Der Mann habe die Pistole ausprobiert. Und er trug sie bei sich, als er sich am Tatabend auf den Weg zum Laden des Bruders des Vermieters machte. Von einer zufälligen Begegnung sei da kaum zu sprechen. Zudem habe der Angeklagte unmittelbar vor den Schüssen in einem Lokal Geld übergeben, das seiner Familie zukommen sollte. „Da wusste er schon, dass das Geld deutlich früher eintreffen würde als er selber“, so der Richter mit bissigem Humor. „Etliche Jahre früher.“
Der 37-jährige Bruder des Getöteten war vor dem Schützen in sein Geschäft geflohen. Der Angeklagte verfolgte ihn, schoss durch eine Toilettentür, hinter der er den Mann vermutete. Der hatte sich jedoch nach draußen retten können. Eine Ladehemmung verhinderte weitere Schüsse. Eine Tat, die das Gericht als versuchten Totschlag wertete. Die dafür ausgeurteilten fünfeinhalb Jahre Gefängnis konnten die Höchststrafe allerdings nicht mehr steigern.
Langwierige Streitigkeiten
Der Tat war eine langwierige Streitigkeit um eine türkische Bäckerei vorausgegangen, die der Angeklagte Anfang 2013 vom späteren Opfer angemietet hatte. Schon einmal hatte der 44-Jährige die Wasserrechnung, die eigentlich der Vermieter hätte zahlen müssen, übernommen, um seinen Betrieb weiter führen zu können. Kurz vor der Tat war die Wasserversorgung der Bäckerei erneut abgestellt worden – und das ausgerechnet zwei Tage vor dem beste Geschäfte versprechenden Ramadan.