Mehr als zwei Monate nach Beginn des Prozesses, bei dem sich ein 44-jähriger Duisburger wegen Mordes an seinem Vermieter verantworten muss, wurden am gestrigen elften Verhandlungstag die Schlussvorträge gehalten. Der Staatsanwalt beantragte dabei eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Am Ende langwieriger Mietstreitigkeiten um eine türkische Bäckerei hatte der Angeklagte am Abend des 26. Juni 2014 seinen 41-jährigen Vermieter durch drei Schüsse in den Kopf getötet und danach auch noch erfolglos versucht, den 37-jährigen Bruder des Getöteten zu erschießen. Die erste Tat wertete der Staatsanwalt gestern als Mord. Heimtückisch habe der Angeklagte, der sich von hinten genähert hatte, durch die geöffnete Seitentüre auf das im Auto sitzende und keinen Angriff erwartende Opfer geschossen. Dem Getroffenen sei keine Möglichkeiten zur Gegenwehr geblieben. Die anschließenden Schüsse auf den Bruder des Getöteten, der durch den Hinterausgang seines Geschäftes geflüchtet war, sah der Anklagevertreter als versuchten Totschlag.

Ganz anders die Verteidigung: In einem zweieinhalbstündigen, wenig pointierten Plädoyer stellte einer der Verteidiger die tödlichen Schüsse als Totschlag dar. Allerdings verlor sich der Jurist, wie er selber zugab, in „Nuancen“, musste zwischendurch, weil ihm Zweifel an der Konzentrationsfähigkeit der Zuhörer kamen, eine Pause beantragen. Sein Kollege demonstrierte, dass man Beweiswürdigung auch kürzer vornehmen kann: Der Angeklagte habe aus Verzweiflung gehandelt, weil er sich in seiner Existenz bedroht gefühlt habe, nachdem ihn – nach einer langen Reihe von Streitigkeiten – ausgerechnet zwei Tage vor dem Spitzengeschäfte versprechenden Ramadan das Wasser abgestellt worden war. Er habe den Brüdern die Schuld am drohenden Verlust seiner Bäckerei gegeben, so der Anwalt.

Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort. Ein Urteil des Schwurgerichts soll am kommenden Montag verkündet werden.