Duisburg. Der 44-jährige Täter will von heimtückischem Mord nichts wissen. Vor dem Landgericht Duisburg steht seine Aussage nun den Zeugenaussagen gegenüber.

Vor dem Landgericht Duisburg wurde am Montag der Prozess gegen einen 44-jährigen Duisburger fortgesetzt, der sich wegen Mordes verantworten muss. Der Angeklagte gestand, am 26. Juni 2014 an der Warbruckstraße in Marxloh seinen 41-jährigen Vermieter durch Schüsse in den Kopf getötet zu haben.

Durch seinen Verteidiger ließ der 44-Jährige eine schriftlich vorbereitete Erklärung zum eigentlichen Tatgeschehen vortragen. Danach sei es zunächst zu einem Wortwechsel und zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen. Der Angeklagte habe die Waffe gezogen, was das spätere Opfer aber auch nicht habe einschüchtern können. Erst im weiteren Streit habe der Täter dann abgedrückt.

Anklage: heimtückischer Mord

Ein klarer Widerspruch zu dem, was die Frau und die Tochter des Getöteten – unmittelbare Augenzeugen der Tat – dem Gericht berichtet hatten. Danach soll sich der Angeklagte seinem in einem Auto sitzenden arglosen Opfer von hinten genähert und ohne Vorwarnung durch die Seitentüre drei Schüsse in den Kopf abgegeben haben. Genau davon geht auch die Anklage aus, die dem 44-Jährigen einen heimtückischen Mord vorwirft. Das Geständnis liefe allerdings nur auf einen Totschlag hinaus.

Auch das zweite Mordmerkmal, nämlich Habgier, zieht die Verteidigung in Zweifel. Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Angeklagte mehrere Monate Miete für eine türkische Bäckerei schuldig war und sich dieser Schulden durch die Tat entledigen wollte, wird die Verteidigung an den kommenden Verhandlungstagen darzulegen versuchen, dass ihrer Ansicht nach überhaupt keine berechtigten Forderungen mehr bestanden. Man wird den Mietrechtsstreit also quasi vor dem Schwurgericht weiter führen.

Das Beweisprogramm der Kammer wird mit dem nächsten Verhandlungstag abgeschlossen sein. Dann folgen nur noch jene zahlreichen Zeugen, die auf Wunsch der Verteidigung vernommen werden.