Duisburg. Sie soll Kunden über Hygiene in Restaurants informieren - doch einigen Wirten aus Duisburg passt die “Gastro-Ampel“ nicht. Ein Gericht entscheidet.
Gastronomen aus Duisburg wollen eine von Verbraucherschützern im Internet präsentierte "Gastro-Ampel" abschalten. Sie wehren sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen, dass die Stadt Duisburg Daten an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitergibt. Das Gericht will an diesem Freitag (10 Uhr) mehrere Klagen Duisburger Gastronomen verhandeln. Es wird mit einem Urteil gerechnet.
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Die Stadt Duisburg gibt Ergebnisse ihrer Lebensmittelkontrollen in Form von Punktebewertungen an die Verbraucherzentrale weiter. Diese hat daraus eine "Gastro-Ampel" geschaffen, über die sich Gäste vorab auch per Mobiltelefon ein Bild über die Sauberkeit der Restaurantküche verschaffen können. Bislang wurden nur die Daten von Gastronomiebetrieben weitergegeben, die sich nicht dagegen gewehrt haben.
Duisburg und Bielefeld als Vorreiter
Duisburg und Bielefeld sind Vorreiter für ein in Nordrhein-Westfalen landesweit geplantes Gastro-Kontrollbarometer. Restaurants, Hotels, Cafés, Eisdielen und Imbissbetriebe müssen sich bei Betriebskontrollen regelmäßig hinter die Kulissen gucken lassen. Neu ist die Veröffentlichung der Ergebnisse. Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium förderte das Projekt der Verbraucherzentrale mit rund 180 000 Euro. In Duisburg wurden bislang 770 Betriebe erfasst, in Bielefeld 500.
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Bei einer Zwischenbilanz im Januar hatten bereits 25.000 Nutzer die "Gastro-Ampel"-App heruntergeladen. Mit Hilfe der Ampelfarben grün, gelb und rot werden die Ergebnisse dargestellt. Weit mehr als 90 Prozent der Betriebe kamen in den grünen Bereich: Sie erfüllten die Hygiene-Anforderungen voll oder zeigten nur geringe Mängel.
59 Gaststätten in Duisburg nur "gelb"
16 Gaststätten in Bielefeld sowie 59 in Duisburg wurden gelb eingestuft. Rote Karten wegen schwerwiegender Mängel gab es für zwei Betriebe in Bielefeld und für einen in Duisburg.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte kritisiert, die Ampel sei irreführend und stelle Gastronomen zu Unrecht an den Pranger. Die Daten seien oft mehrere Monate alt. Die Ampel unterscheide nicht zwischen Hygiene-Mängeln, formalen Fehlern des Gastwirts oder Baumängeln. (dpa)