Duisburg.

Unbrauchbares Spielzeug bzw. großartige Einrichtung! Weiter könnten die Einschätzungen nicht auseinanderliegen: Die in den Modell-Kommunen Duisburg und Bielefeld jetzt ein Jahr lang getestete so genannte (Hygiene-)Gastro-Ampel, die für die Verbraucher als Smartphone-Anwendung („App“) daher kommt, ist nach Einschätzung des Verbraucherschutzministeriums NRW und der Verbraucherzentrale NRW eine großartige Sache. Die Duisburger Gastronomen lehnen dieses Instrument als unbrauchbar ab und haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf derzeit acht Klagen eingereicht.

Gestern haben der Minister und der oberste Verbraucherschützer in Düsseldorf nach Ablauf der einjährigen Modellphase eine positive Bilanz vorgelegt – für ein Kontrollbarometer, mit dessen Hilfe die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Gastronomiebetrieben für den Verbraucher offengelegt wird: Grüne Farbe signalisiert ein gutes Hygiene-Ergebnis und gute Kundeninformationen des kontrollierten Betriebes, gelb ist mittelmäßig, rot bedeutet schlechte Verhältnisse.

"Unbrauchbares Spielzeug“

Zu sehen ist das derzeit für 769 von 2000 Duisburger „Ausgabestellen von Speisen und Getränke“. 709 Mal zeigt die Gastro-App den bislang 25.000 (weltweiten) Nutzern die gute grüne Farbe an, 59 mal gelb und einmal rot. Eigentlich ein ganz gutes Ergebnis für Duisburg, könnte man meinen.

Doch für Thomas Kolaric, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, ist diese Gastro-App der „reinste Popanz“, ein „unbrauchbares Spielzeug“ von Politikern, die kein Geld ausgeben wollen, für mehr Lebensmittel-Kontrolleure.

Für die Verbraucher, so hält dem das Düsseldorfer Ministerium entgegen, werde endlich transparent wie die amtlichen Hygiene-Kontrollen in den einzelnen Gastronomien ausgefallen seien. Für sauber arbeitende Gastro-Betriebe sei dies auch ein wunderbarer Wettbewerbsvorteil.

Von Transparenz könne keine Rede sein

„Von wegen“, schimpft Dehoga-Sprecher Kolaric: „Der Nutzer weiß ja überhaupt nicht, wie aktuell oder uralt das Hygiene-Kontroll-Ergebnis ist.“ Kontrolliert werde alle zwei bis drei Jahre. Zudem sei unklar, ob und wie Altbau oder Neubau in diese Ergebnisse eingeflossen sind. Von Transparenz könne keine Rede sein. Außerdem sei es rechtlich nicht zulässig, wenn interne Daten in eine öffentliche Smartphone-App weitergeleitet würden, sagt Kolraric. Gegen diesen „!illegalen Datentransfer“ hätten mittlerweile schon acht Duisburger Gastronomie-Betriebe vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage eingereicht.

Die Macher der App verwiesen gestern zudem zufrieden auf „breite Zustimmung der Nutzer“. Doch 250.000 Klicks, so monierte Dehoga-Mann Kolaric, bei 25.000 Nutzern, seien gerade mal zehn Klicks pro Nutzer und Jahr. Von großer Zustimmung könne da wahrlich nicht die Rede sein.