Duisburg. Hauptamtlicher Verdi-Funktionär klagte gegen fristlosen Rauswurf wegen Unregelmäßigkeiten bei Tagung für Berufsanfänger. Im Rahmen eines Vergleichs wird er nun bis Juli weiter beschäftigt und bekommt 150.000 Euro Abfindung.
Weil er als Gewerkschaftssekretär bei einer Tagung für Berufsanfänger aus der Rolle gefallen sein soll, hatte Verdi dem hauptamtlichen Funktionär fristlos gekündigt. Der klagte dagegen. Der Prozess vor dem Arbeitsgericht endete jetzt mit einem großzügigen Vergleich, der dafür spricht, dass die Gewerkschaft nicht darauf erpicht war, schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit zu waschen.
Vertrauensbasis zerrüttet: Kläger wird freigestellt
Die fristlose Kündigung vom 1. Oktober 2014 wurde in eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli dieses Jahres umgewandelt, allerdings wird der Kläger freigestellt und muss nicht mehr an seinen Schreibtisch zurückkehren. Verdi muss dem früheren Beschäftigten ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Und obendrein gibt es als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes 150.000 Euro. Im Gegenzug verpflichtet sich der ehemalige Sekretär, weiterhin Stillschweigen über betriebsinterne Angelegenheiten zu bewahren.
Die Vorgeschichte: Die Jugendvertretungen von Stadtwerken und DVG hatten im September 2014 zu einem Wochenende in einem dem DGB gehörenden Haus in Hattingen eingeladen. Für Verdi war der Sekretär maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt gewesen. Auszubildende, darunter auch Minderjährige, sollten über den Sinn der Gewerkschaftszugehörigkeit und die Werte der Arbeitnehmervereinigung aufgeklärt werden.
Anstößige Videos auf dem Dienst-Handy
Der Sekretär soll dabei unter anderem anstößige Videos auf seinem Dienst-Handy gezeigt und zu nächtlichem Nacktbaden aufgefordert haben. Von Bierduschen bei einer Disco war in den Vorwürfen der Gewerkschaft die Rede. Nachdem ihn eine Kollegin angeschwärzt hatte, warf Verdi den jungen Kollegen raus.
Vor dem Arbeitsgericht wehrte sich der geschasste Sekretär gegen die Vorwürfe: Mit Nacktbaden habe er nichts zu tun gehabt. Sein Diensthandy habe er zwar Tagungsteilnehmern zur Verfügung gestellt, um Filme anzuschauen, aber die Aufnahmen nicht selbst angesteuert. Schließlich, so seine Anwältin, habe auch die Kollegin, die ihren Mandanten anschließend anschwärzte während des Orientierungswochendendes anstößige Bilder auf ihrem Handy gezeigt.
Richterin warf beiden Seiten Versagen vor
Das Arbeitsgericht bescheinigte beiden Seiten Versagen; Der Kläger sei seiner Vorbildfunktion als Vertreter eines „Tendenzunternehmens“ nicht gerecht geworden. Offenbar habe er Mühe gehabt, seine Aufgaben gegen die ihm altersmäßig nahestehenden Interessen seiner Schützlinge abzugrenzen.
Doch auch für die Gewerkschaft gab es Schelte von der Vorsitzenden: Von einer Abmahnung halte Verdi als Arbeitgeber offenbar nichts. Und es sei auch nicht erkennbar, dass bei der Kündigung eine gründliche Abwägung stattgefunden habe, die erkennen lasse, dass sich der Arbeitgeber Gewerkschaft bewusst gewesen sei, es mit der Existenz eines jungen Familienvaters zu tun zu haben.