Hüttenheim. Vor dem Arbeitsgericht Duisburg ging die Auseinandersetzung um die Schließung des Zweigwerks von ISE in Hüttenheim weiter. Mit zehn gekündigten Mitarbeitern wurde ein Vergleich erzielt. Noch keine Lösung zeichnet sich bei der Frage ab, ob und wie die Beschäftigten dafür entschädigt werden, dass sie lange Lohnverzicht übten, um das Werk zu erhalten.

Fast 90 der rund 160 Beschäftigten beim Autozulieferer ISE auf dem Hüttengelände in Hüttenheim sind im letzten Jahr gegen ihre Kündigungen vorgegangen (wir berichteten). Im Duisburger Zweigwerk läuft in diesen Tagen die Produktion aus. Vor dem Arbeitsgericht Duisburg wurden am Donnerstag in zehn weiteren Fällen Vergleiche mit dem Arbeitgeber, dem mexikanischen Metalsa-Konzern, geschlossen.

0,75 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr als Abfindung hatte der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung für den Sozialplan ausgehandelt. Da sich die zum 28. Februar dieses Jahres ausgesprochenen Kündigungen als formal fehlerhaft erwiesen, boten sich weitere Verhandlungsspielräume. So bot Metalsa an, im Fall einer Annahme vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, 30. April, die Abfindung um die beiden ersparten weiteren zwei Monatsgehälter zu erhöhen. Das wären bei 3000 Euro brutto und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit 28 500 statt 22 500 Euro. Metalsa seinerseits konnte die Beschäftigten unter Zugzwang setzen. Mittlerweile sind so viele Beschäftigte bereits ausgeschieden, dass man den Verbliebenen im Zweigwerk Witten Ersatzarbeitsplätze anbieten konnte. Sie gelten als zumutbar. Viele wollen aber nicht nach Witten pendeln.

Im weiteren Streit um eine Rückerstattung der Sanierungsopfer, die die Beschäftigten seit 2008 erbracht hatten, um das Werk zu erhalten, gab es jedoch keine Lösung. Die Mitarbeiter hatten auf 200 bis 400 Euro im Monat verzichtet. Aber das Gericht hält eine Berechnung ihrer Erstattungsansprüche für schwierig. Im Gegenzug zu diesen Opfern war mit der IG Metall vereinbart worden, dass ISE in diesen fünf Jahren 40 Mio Euro in seine Werke investiert. Die genaue Aufstellung darüber, wieviel in jedes Werk, sollte eine Anlage zum Sanierungstarifvertrag enthalten, die nie erstellt wurde. Metalsa behauptet, die Zusage mehr als erfüllt zu haben. Die Gekündigten behaupten, in Hüttenheim sei gar nicht investiert worden. Das Gericht ließ jetzt durchblicken, dass auch in diesem Fall ein Vergleich die am besten handhabbare Lösung wäre.