Hüttenheim. . Der Konflikt beim Paket-Depot von DPD Am Röhrenwerk wandelt sich immer mehr zum Kampf der Betriebsleitung gegen Beschäftigte, die in Opposition zur Mehrheit im Betriebsrat stehen. Allerdings hatte die Firma jetzt zum zweiten Mal mit einer entsprechenden Kündigung vor dem Arbeitsgericht in Neudorf keinen Erfolg.
Der Konflikt beim Paket-Depot von DPD Am Röhrenwerk (wir berichteten) wandelt sich immer mehr zum Kampf der Betriebsleitung gegen Beschäftigte, die in Opposition zur Mehrheit im Betriebsrat (BR) stehen. Allerdings hatte die Firma jetzt zum zweiten Mal mit einer entsprechenden Kündigung vor dem Arbeitsgericht in Neudorf keinen Erfolg.
Die Richter befanden am Dienstag, dass auch ein 37-jähriger Teamleiter weder abgemahnt noch gekündigt werden durfte. Hintergrund ist die Anfechtung der Betriebsratswahl vom Juni 2013.
Betriebsratswahl als Anlass
Dabei hatte es eine hohe Wahlbeteiligung und eine hohe Stimmabgabe per Briefwahl gegeben. Vorwürfe gegen die bei der Wahl erfolgreichen BR-Funktionäre wurden laut, die Aushändigung der Briefwahl-Unterlagen genutzt zu haben, um Wähler zu beeinflussen. Allerdings konnten die Anfechter der Wahl im April nur einen Zeugen dafür anführen. Zwei weitere Zeugen sagten anders aus.
Das Verhalten eines dieser beiden Zeugen gab DPD Mitte September Anlass, den Teamleiter abzumahnen. Er soll den Zeugen während der Arbeitszeit zum Vorarbeiter geschickt haben, um diesem zu bestätigen, dass er bei der Briefwahl beeinflusst worden sei. Das Gericht kam aber zu der Überzeugung, dass das außerhalb der Arbeitszeit stattfand.
Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Schwerer wog bei DPD, dass der Zeuge vor Gericht im April ausgesagt hatte, er hätte gegenüber dem Vorarbeiter nie eine solche Erklärung unterschrieben. Diese Erklärung aber war in den Prozess um die Anfechtung eingeführt worden. Dass der Teamleiter sie selbst gefälscht hatte, dafür sah das Gericht jetzt keinen Anhaltspunkt und kassierte die Kündigung ein.
Beide Seiten haben übrigens die Staatsanwaltschaft um Klärung des Fälschungsvorwurfs gebeten. Dem Zeugen wird zudem Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.
Auch zweite Kündigung gescheitert
Eine weitere Kündigung des Teamleiters wegen eines angeblich von ihm öffentlich verteilten Flugblatts mit Beschimpfungen von DPD zog der Anwalt des Unternehmens wegen formaler Mängel zurück. DPD will die Kündigung aber wiederholen.
Erst im Oktober hatte das Gericht den Rausschmiss eines 55-jährigen Vertreters der Opposition im Betriebsrat für unwirksam erklärt. Der hatte den Fehler begangen und seine Funktion als Computer-Systemverwalter missbraucht. Er verschaffte sich so eigenmächtig Zugang zu Betriebsrats-Infos, die ihm zwar zustanden, die er aber im Betriebsrat selbst hätte einfordern müssen. Ihn deswegen gleich zu kündigen, hielt das Gericht aber für unverhältnismäßig.