Duisburg. . Der Vereinsrebell Peter Trocha hat Klage eingereicht nach dem Rauswurf aus dem Sportverein BSF „top fit“ Hamborn 07. Er fordert, das seine Kündigung zurückgenommen wird und will Schmerzensgeld. Der Duisburger ist wild entschlossen, will, wenn nötig „bis vor den Bundesgerichtshof“ ziehen.

Peter Trocha, der Muskelshirt-Rebell im Fitnessstudio des Sportvereins BSF „top fit“ Hamborn 07, hat nun vor Gericht Klage gegen seinen ehemaligen Verein eingereicht. Er will erreichen, dass sein Rauswurf rückgängig gemacht und das Verbot der ärmellosen T-Shirts im Verein aufgehoben wird. Außerdem fühlt er sich diskriminiert und fordere darum auch Schmerzensgeld. Trocha: „Wir ziehen das jetzt so weit wie nötig durch, selbst bis zum Bundesgerichtshof.“

Der bizarr wirkende Streit um Männer in Muskelshirts brach Ende 2013 aus. Eine Mitgliederversammlung beschloss im Dezember den Ärmelzwang für Männer „aus hygienischen und ästhetischen Gründen“. Im Verein, so heißt es in einem Protokoll, mache sich „ein Publikum breit, das mehr dem Erscheinungsbild von Discountern der Fitnessbranche“ entspreche. Trocha, seit zehn Jahren Mitglied des Vereins und hartnäckiger Anhänger der Shirts, blieb dennoch bei seiner persönlichen Kleiderordnung.

T-Shirt-Verbot gilt nur für Männer

Im Mai eskalierte der Streit. Nach mündlichen Ermahnungen wurde der Duisburger schriftlich aufgefordert, künftig der Hausordnung gemäß gekleidet zu erscheinen. Schließlich wurde seine Mitgliedskarte eingezogen. Der Vorstand sprach damals von einem Einzelfall, wollte sich im laufenden Verfahren aber nicht äußern. Trocha hält dem entgegen, viele weitere Mitglieder fühlten sich diskriminiert.

Mit seinem Anwalt hat der Sportler nun Klage eingereicht. Das Gericht soll feststellen, dass seine Mitgliedschaft nicht rechtskräftig beendet wurde und ein Schmerzensgeld festsetzen. Der Rauswurf aus dem Verein sei rechtswidrig, das T-Shirt-Verbot verletze zudem den Gleichheitsgrundsatz, weil es nur für Männer gelte. „Frauen, die ein Top tragen, werden nicht zur Rechenschaft gezogen“, heißt es im Schriftsatz. Und: Der Kläger werde „in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unzumutbar eingeschränkt, da es jedem selbst überlassen ist, in welcher Kleidung er trainiert oder herumläuft, solange keine Allgemeinbelange verletzt werden.“