Duisburg. Der Verein „Mensch ist Mensch“ wirft dem Jobcenter vor, die Beschäftigung einer Sprachmittlerin in einem Minijob torpediert zu haben. Die Behörde verteidigt sich: Man müsse intensiv prüfen.
Die Beratung von Armen und Bedürftigen ist das Ziel des Vereins „Mensch ist Mensch e.V“ in Hochfeld und Frank Knott. „Zu uns kommen viele Rumänen und Bulgaren“, sagt der Vorsitzende. Deshalb will der Verein die Rumänin Luminita Caldararu als Sprachmittlerin anstellen. Darüber kam es zum heftigen Streit mit dem Jobcenter. Der Verein hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter erhoben.
Die Arbeit der 30-Jährigen, sie lebt seit 2008 in Deutschland, sei wichtig für die Arbeit des Vereins, betont Knott. Weil Caldararu Romanés und leidlich Deutsch spreche, erleichtere das die Verständigung mit den Hilfesuchenden erheblich. Einen Sponsor habe der Verein ebenfalls aufgetan: Er finanziere ein halbes Jahr lang den Lohn in Höhe von 400 Euro im Monat.
Jobcenter erteilt unsinnige Aufforderungen
Der Minijob ist eine Chance für die Mutter von vier Kindern (7 Monate, 5, 11 und 14 Jahre alt). Weil Ciprian, der Vater, wegen einer Erkrankung derzeit nicht arbeitsfähig ist, lebt die Familie vom Kindergeld und dem Elterngeld, dass ihnen noch bis Juni für das Baby gezahlt wird.
Der Sachbearbeiter vom Jobcenter habe sich unter immer wieder neuen Vorwänden geweigert, dem Arbeitsverhältnis zuzustimmen, berichtet Frank Knott. So sei Luminita Caldararu aufgetragen worden, zunächst Kindergeldzuschlag, dann Wohngeld zu beantragen. Das Jobcenter habe diese Aufforderungen wider besseres Wissen erteilt, sagt Knott. „Einen Anspruch auf Kinderzuschlag gibt es erst ab einem Mindesteinkommen von 900 Euro, Wohngeld kann sie nicht beantragen, weil Miete und Einkommen zu gering sind.“ Die Familie bezahle 270 Euro Warmmiete für ihre Behausung in Hochfeld.
Arbeitsverträge können auch mündlich vereinbart werden
Den Arbeitsvertrag habe der Sachbearbeiter angezweifelt, weil nicht explizit Lohnfortzahlung bei Krankheit und genauer Stundenlohn angegeben sind, kritisiert Christina Worm, Rechtsanwältin, Kassiererin des Vereins und Verfasserin der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie verweist darauf, dass „ein Arbeitsvertrag auch mündlich vereinbart werden kann.“
„Der Nachweis für die Sozialversicherung fehlte noch“, begründet Kathrin Hugenberg, Sprecherin des Jobcenters, auf Nachfrage der WAZ die Weigerung. Luminita Caldararu könne nun ihren Minijob aufnehmen, müsse aber eine monatliche Abrechnung vorliegen. „Es gibt auch schwarze Schafe unter den Arbeitgebern“, begründet sie die intensive Prüfung.
Strategie vermutet hingegen Frank Knott: Das Jobcenter torpediere die Arbeitsaufnahme, weil sich daraus ein Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld ergeben könnte.