Duisburg. Nach dem Liebes-Aus beleidigte und bedrohte ein 43-Jähriger seine Ex-Freundin. Die Beteuerung, er habe es nicht so gemeint, half vor Gericht nicht.
Dass seine Freundin nicht länger mit ihm zusammenleben wollte und ihm deshalb den Laufpass gab, damit kam ein 43-jähriger Meidericher nicht zurecht. Im Sommer des Vorjahres beleidigte und bedrohte er sie immer wieder, tauchte entgegen gerichtlichen Anordnungen vor der Haustüre und am Arbeitsplatz der 43-Jährigen auf. Vor dem Duisburger Amtsgericht gab es dafür nun eine deutliche Quittung.
Die Anklageschrift listete insgesamt 31 Taten auf. Immer wieder hatte der 43-Jährige per SMS und in sozialen Netzwerken böse Beleidigungen gegen seine „Ex“ ausgesprochen. „Hure“ war da noch mit Abstand das Netteste. Mehrfach titulierte er sie als „verseuchte Affenfrau“ und bezeichnete ihre Freunde und Bekannten als „Tierpfleger“. Schlimmer für die 43-Jährige war es, dass der Ex-Freund sie direkt und in Textbotschaften mehrfach mit dem Tode bedrohte. Unter anderem war vom Kopfabschlagen die Rede.
Auch ein Kontakt-Verbot ignorierte der Mann vollends
An den verbalen Attacken änderte auch die einstweilige Anordnung nichts, die die inzwischen völlig verängstigte und verzweifelte Frau gegen den Angeklagten erwirkte. Hartnäckig ignorierte der das Verbot, sich der 43-Jährigen zu nähern oder sonst wie Kontakt zu ihr aufzunehmen. Erst, als der Mann im Oktober in Untersuchungshaft wanderte, hörte der Terror auf.
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Der bereits mehrfach Vorbestrafte, der die Frau vor seiner letzten Inhaftierung kennen gelernt hatte und danach feststellen musste, dass er wohl nicht für Zweierbeziehungen geschaffen ist, legte ein Geständnis ab. „Ich bestreite nichts von dem, was die Staatsanwaltschaft hier aufgeschrieben hat.“
Opfer leidet bis heute unter der Stalking-Attacke
Zwar entschuldigte er sich bei der 43-Jährigen, ließ an anderer Stelle aber eher Einsicht vermissen: Vergeblich versuchte er dem Gericht zu erklären, dass er gute Gründe gehabt habe, sich der Geschädigten zu nähern. Die leidet bis heute unter den Folgen der Tat. „Ich habe Angst, traue mich abends nicht mehr allein auf die Straße. Ich vertraue niemandem mehr“, berichtete sie, den Tränen nahe, dem Schöffengericht.
Das Geständnis und die Beteuerung, er habe die Drohungen nicht ernst gemeint, konnten den Angeklagten nicht vor dem Gefängnis bewahren. Mit Blick auf ein prall gefülltes Vorstrafenregister verurteilte das Gericht den Bewährungsversager zu 21 Monaten Gefängnis. „In so einer Hölle, in die sie die Geschädigte gestoßen haben, möchte keiner leben“, begründete die Vorsitzende.