Essen.. Pro Jahr gibt es laut einer Schätzung eine halbe Million Fälle von Nachstellung in Deutschland. Bei weniger als 500 kommt es zu einer Verurteilung - Tendenz sinkend, weil die Gesetze nicht greifen. Eine Verschärfung des Nachstellungs-Paragraphen 238 soll die Opfer in Zukunft besser schützen.

Pfarrer Michael Hammerschmidt aus dem Sauerland ist 13 lange Jahre von einem 71-jährigen weiblichen Fan verfolgt worden. Mal fand er Briefe mit Kamasutra-Kärtchen in seinem Mescheder Vorgarten, mal String-Tangas oder gekochte Eier mit einem Kussmund beklebt. Dann tanzte seine Verfolgerin halbnackt vor dem Fenster. Die alte Dame war in den katholischen Geistlichen verliebt.

„Wie Jesus am Kreuz“ habe er sich gefühlt, sagte der Mann - und brachte die Stalkerin vors Gericht. Sie wurde im März zur Haft ohne Bewährung verurteilt. Das passiert nicht oft. Denn selten wird ein Strafrecht so wenig von Richtern als Grundlage für eine Verurteilung genutzt wie der Paragraph 238 des Strafgesetzbuches, die „Nachstellung“. Unter der großen Koalition Merkel 2 drängt sich deshalb die Änderung eines Gesetzes auf, das erst unter der großen Koalition Merkel 1 im Jahr 2007 angeschoben und als „Meilenstein“ gefeiert wurde.

Eine halbe Million Fälle

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat nachzählen lassen. 2008, ein Jahr nach der Einführung der Stalking-Strafbarkeit, gab es bundesweit 505 Verurteilungen, 2010 sank deren Zahl auf 414. 2011 waren es gerade noch 378. Dabei steigt die Zahl der Stalker eher an. Eine halbe Million Fälle von Nachstellung, so die Schätzung, sollen es pro Jahr sein. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen stabilisiert sich mit 20 000 bis
22 000 auf hohem Niveau.

Dass die Verurteilungsquote – zwei Prozent – so niedrig wie bei kaum einer anderen Straftat liegt, hat wenig mit der Einsicht der Richter zu tun und viel mit dem Gesetzestext selbst. Er baut hohe Hürden auf, zwingt die Gerichte, erst dann zu strafen, wenn eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“ des Opfers bereits vorliegt. Konkret haben Strafrichter das so ausgelegt, dass eine Verfolgte verzweifelt den Wohnort wechseln muss, bevor ein Verfolger zur Verantwortung gezogen werden kann.

83 Prozent der Täter sind männlich

„Strafwürdige Fälle werden in nicht unbeträchtlichem Maß von der Strafbarkeit ausgenommen“, kritisiert Bayerns Regierung in einem aktuellen Antrag an den Bundesrat. Gemeinsam mit Hessen fordert das Land die Korrektur. Zielrichtung ist ein veränderter, schärferer Paragraph 238: Bestraft wird danach künftig als Stalker, wer „einem Menschen in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, ihn in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Der Unterschied zu heute: Täter können in Haft genommen werden, wenn der größtmögliche Schaden beim Opfer noch nicht eingetreten ist, sondern erst droht.

Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Täter sind, ergibt eine Auswertung des Landeskriminalamtes Bremen, zu 83 Prozent Männer. Die meisten sind unter 40 Jahre alt. Ein Drittel von ihnen kann einen Trennungsschmerz nicht ertragen oder will sich für den Liebesentzug rächen. Weitere 32 Prozent suchen aus anderen Gründen eine Nähe zum Opfer.

Pausenlose Anrufe

Sie rufen pausenlos an wie bei der Bielefelderin, die von ihrem Ex mehrere hundert Telefonate am Tag erhielt. Sie klingeln nachts. Sie drohen und belästigen, schicken ungewollte Bestellungen. Sie lauern auf und verfolgen physisch. Zwei Jahre dauert im Schnitt dieser Terror.

Die Opfer aber schotten sich ab, leben aus Angst nur noch in dunklen Räumen. Selbst Kontaktverbote, die Gerichte auf Antrag verhängen können, wirken nicht immer: Ein Täter aus Recklinghausen hat sich, als Polizist verkleidet, Zutritt in ein Frauenhaus verschafft. Opfer haben aus Verzweiflung Selbstmord begangen oder sind in panischer Flucht vor dem Verfolger in ein Auto gelaufen.

Im NRW-Landtag ist der Stalker-Paragraph Thema. Experten haben sich in einer Anhörung für die Änderung stark gemacht. Das NRW-Justizministerium bestätigt, dass die Anträge der unionsregierten Länder Bayern und Hessen eine Mehrheit auch unter den SPD-Ländern finden könnten. „Es gibt eine grundsätzliche Zustimmung“, sagt der Düsseldorfer Ministersprecher Detlef Feige. Er fügt aber hinzu, dass es noch „Beratungsbedarf“ zu den Details gibt.

Oft werden Prominente Opfer von Stalkern

Robbie Williams konnte sich vor einem Auftritt bei der Sendung „Wetten dass…“ in Düsseldorf nur durch eine gerichtliche Anordnung gegen eine weiblichen Stalkerin schützen. Michelle Hunziker wurde 2008 durch gleich drei Stalker bedroht.

Jeannette Biedermann fand den Verfolger in ihrem Bett. Er war ins Haus eingebrochen. Ingrid Steeger musste sich zehn Jahre lang mit einem älteren Stalker herumschlagen.

Guido Westerwelle erwirkte gerichtlichen Schutz gegen eine Ex-Mitarbeiterin. Sie durfte sich dem Außenminister dann nur noch bis auf 100 Meter nähern.