Duisburg. Nur 12 Tage nach der Haftentlassung wurde ein junger Duisburger erneut straffällig. In Walsum überfiel er einen Teenager. Jetzt gab es die Quittung für den 20-Jährigen.
Weil er nur 12 Tage nach seiner letzten Haftentlassung die nächste Tat beging, muss ein 20-jähriger Duisburger erneut hinter Gitter. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den als jugendlichen Intensivtäter geltenden Heranwachsenden am Dienstag wegen besonders schweren Raubes zu einer zweieinhalbjährigen Jugendstrafe.
Am Franz-Lenze-Platz in Walsum hatte der 20-Jährige, der von zwei Kumpanen begleitet wurde, am 18. Juni 2014 einen 15-Jährigen angesprochen und ihm später dessen Mobiltelefon abgenommen. Er fuchtelte mit einer geladenen Schreckschusspistole herum und drohte, den Jungen „abzuknallen“, wenn der ihm nicht sein Handy gebe. Angesichts der hohen Rückfallgeschwindigkeit hielt die Jugendkammer für den zahlreich vorbestraften 20-Jährigen, der bei der Tat noch unter Bewährung stand, nur eine deutliche Strafe für angemessen.
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Schwerer taten sich die Richter bei den beiden Mitangeklagten: Die Frage, ob der 22-jährige Erwachsene und ein 19-jähriger Heranwachsender als Mittäter oder nur wegen Beihilfe zu bestrafen seien, entschied die Kammer am Ende des dreitägigen Verfahrens zu Gunsten der Angeklagten. Beteuerungen der beiden jungen Männer, die entgegen den belastenden Aussagen des Hauptangeklagten behauptet hatten, sie hätten von der Tat vorher nichts gewusst, verwies das Gericht allerdings ins Reich der Märchen. Beide hätten gewusst, dass der Haupttäter eine Pistole dabei gehabt habe und dass Geld beschafft werden sollte. „Da musste man nur 1 und 1 zusammenzählen“, so der Vorsitzende.
Junges Opfer gezielt ausgesucht
Gezielt hätten sich die Täter das junge Opfer, das in Begleitung eines noch jüngeren Mädchens war, ausgesucht und das Paar, das Haken schlagend zu entkommen suchte, gemeinsam durch die Straßen Walsums verfolgt, bevor sie es stellten. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Mitangeklagten mit der Tat des Rädelsführers nicht einverstanden gewesen seien.
Der ebenfalls bereits mehrfach vorbestrafte 22-Jährige wurde zu einer zweijährigen Haft verurteilt, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Er wird in den kommenden zwei Jahren der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Der bislang noch nicht vorbestrafte 19-Jährige muss für drei Wochen in den Jugendarrest. Obendrein muss er in den kommenden neun Monaten 200 Stunden Sozialdienst leisten.