Duisburg. Das Oberverwaltungsgericht hat E-Zigaretten in NRW-Kneipen gestattet. Duisburger Gastronomen behandeln das Thema „E-Raucher“ entspannt.

Anfang November hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, dass das strenge Nordrhein-Westfälische Nichtraucherschutzgesetz nicht für E-Zigaretten gilt. Ein Kölner Wirt hat sich gegen die Stadt sein Recht erstritten, seinen Gästen den elektronischen Zigarettenersatz im Gastraum zu gestatten. Duisburger Wirte nahmen das Urteil wenn überhaupt am Rande wahr. Große Änderungen im Umgang mit E-Rauchern planen sie nicht.

Die Duisburger Gastronomen reagieren verhalten auf den Richterspruch. „Ich habe das nur am Rande mitbekommen“, zeigt sich Marc Weber, der Besitzer vom Webster am Dellplatz unaufgeregt. „Bislang sind Gäste mit E-Zigarette auch nach draußen gegangen. Ich schaue mir das mal an. Falls es wirklich zu 100 Prozent erlaubt ist, probiere ich es aus“, plant er, „falls sich aber andere daran stören, gehe ich zur alten Reglung zurück.“

"Gastronomen sollten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen dürfen"

Auch Dellplatz-Nachbar Rolf Stanietzki vom Grammatikoff bleibt gelassen. „Vom Urteil habe ich noch nichts gehört. Ich würde da auch Rücksprache mit der Stadt halten. Aber das ganze Hickhack nervt im Endeffekt nur.“

Thorsten Hellwig, Pressesprecher vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein begrüßt hingegen das Urteil: „Es ist gut, dass Klarheit herrscht. Gastronomen sollten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen dürfen und zusammen mit ihren Gästen entscheiden, wie sie die Thematik handhaben“, so Hellwig.

Gäste entscheiden mit

So macht es auch Daniela Stolze, Barkeeperin im Wicküler auf der Königstraße: „Wir haben ganz wenige E-Raucher“, sagt sie, „aber ich lasse sie drinnen rauchen. Wenn sich aber jemand der anderen Gäste beschwert, bitte ich sie auch draußen zu rauchen.“

Hellwig hätte sich auch bei Zigaretten eine solche Reglung weiterhin gewünscht. „Zumindest hat aber das Gericht deutlich gemacht an welcher Stelle man Verbote aussprechen darf und wo nicht. Aufgrund einer vagen Vermutung der Dampf könnte gefährlich sein, kann man nicht einfach E-Zigaretten in ein Gesetzt einschließen, in welchem diese gar nicht drin stehen.“

In Duisburg scheinen die Wirte keine Problematik zu erkennen. Hauptsache der Gast ist zufrieden.