Duisburg. Wegen Vergewaltigung der Tochter steht ein Duisburger nun vor Gericht. Ein Bastler hatte die kaputte Festplatte repariert und die Polizei alarmiert.

Kaum zu glauben, aber wahr: Ein 40-jähriger Hochfelder missbrauchte seine eigene Tochter, machte davon Aufnahmen, speicherte die Fotos auf einer Festplatte. Als die kaputt ging, bot der Mann sie bei Ebay zum Verkauf an. Er hätte sich auch gleich selbst anzeigen können. Seit Mittwoch steht der 40-Jährige nun wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie vor dem Landgericht.

Ein Bastler aus Mittelhessen hatte die Festplatte für 2,50 Euro gekauft, sie wieder flott gemacht und sich dann sehr gewundert, was der elektronische Speicher so alles ausspuckte. Umgehend suchte der Mann die Polizei auf. Die machte den Verkäufer schnell ausfindig.

Die Ordnungshüter rückten dem 40-Jährigen wenige Tage später auf die Bude. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten weiteres belastendes Material. Die nun der Anklage zu Grunde gelegten Taten waren elektronisch mit Datum und Uhrzeit dokumentiert: In mindestens fünf Fällen verging sich der Hochfelder zwischen Juli 2013 und April 2014 an seiner zu Beginn achtjährigen Tochter.

Angeklagter gestand die Tat

Die Verbrechen räumte der Angeklagte durch ein pauschales Geständnis ein. Nachfragen des Gerichts, die ein Motiv oder Begleitumstände der sexuellen Übergriffe verdeutlicht hätten, wollte der 40-Jährige nicht beantworten. Zuvor hatte sein Verteidiger vergeblich beantragt, die Öffentlichkeit für die Dauer der Einlassung des Angeklagten auszuschließen.

Der 40-Jährige war Anfang Juli in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses festgenommen worden. Er hatte sich dort selbst eingeliefert, nachdem er von der Bahnpolizei in verwirrtem Zustand aufgegriffen worden war. Aktuell sitzt der Mann in einem Justizkrankenhaus, wird dort mit einem beachtlichen Cocktail von Beruhigungsmitteln medikamentiert. Vor zwei Jahrzehnten soll er an einem Gehirntumor erkrankt gewesen sein und an Epilepsie leiden. Zu seiner Erkrankung wollte der 40-Jährige allerdings nichts sagen.

Der Staatsanwältin reichte das alles nicht. Sie beantragte, den Angeklagten psychiatrisch auf seine Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit untersuchen zu lassen. Die Kammer will am kommenden Montag über den Antrag entscheiden. Wird er zurück gewiesen, könnte am gleichen Tag ein Urteil gesprochen werden.