27-Jähriger hatte junge Frau in der Duisburger Altstadt gleich zweifach hinterlistig mit Pfefferspray traktiert. Dafür muss der Mann nun ins Gefängnis.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Duisburger Landgericht am Mittwoch einen 27-Jährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Am 6. November 2013 hatte er auf der Niederstraße in der Altstadt gegen 19 Uhr eine auf dem Heimweg befindliche 27-jährige Buchhändlerin überfallen.

Er näherte sich der Frau von hinten, sprühte ihr Reizgas ins Gesicht und entriss ihr eine Plastiktüte. Als der fliehende Räuber merkte, dass darin nur Unterwäsche war, machte er kehrt, besprühte die gestürzte Geschädigte erneut und entriss der Frau auch noch ihre Handtasche. Die 27-Jährige blieb mit einer Augenreizung und Prellungen zurück.

Die Tasche nebst Ausweispapieren und eine Jacke, die der Täter getragen hatte, fanden Kinder zwei Tage später in einem Gebüsch am Innenhafen. Der Räuber hatte das Kleidungsstück offenbar mit entsorgt, weil es stark nach Pfefferspray roch. Was er nicht bedacht hatte: In der Jacke wurde jede Menge seiner DNA gefunden. Und überraschend gab es einen Treffer in der litauischen DNA-Datenbank.

Per internationalem Haftbefehl gesucht, war der 27-Jährige im Mai in Großbritannien festgenommen und einige Zeit später nach Deutschland ausgeliefert worden. Am ersten Verhandlungstag hatte er ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Sein Versuch, sich bei der Geschädigten zu entschuldigen, ging aber schief: Die Frau brach in Tränen aus.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer dessen Geständnis und den Umstand, dass er aufgrund einer Heroinsucht zur Tatzeit nur einschränkt schuldfähig war. Auch die Tatsache, dass der mit HIV und Hepatitis C infizierte Mann aufgrund einer verkürzten Lebenserwartung besonders haftempfindlich ist, wurde berücksichtigt.

Strafschärfend sah das Gericht aber die Tatbegehung: Der Angeklagte habe die Geschädigte hinterlistig attackiert und sie zweifach mit Pfefferspray malträtiert. Der materielle Verlust der 27-Jährigen und ihre Verletzungen seien weitaus geringer als der seelische Schaden, welcher der jungen Frau zugefügt worden sei.