Das Amtsgericht in Ruhrort - Justitias schönes Heim
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Duisburg. . Das zu Kaisers Zeiten errichtete Ruhrorter Amtsgericht ist fast noch original erhalten. Zuständig ist es auch für Rechtsstreitigkeiten der Rheinschiffer.
Vor Gericht steht niemand gerne – außer vielleicht in Ruhrort. Denn zweifelsfrei gehört das Amtsgericht im Hafenstadtteil zu den schönsten Justizgebäuden im Lande. Und mit einer Besonderheit auf dem Gebiet der Rechtsprechung kann es auch noch aufwarten.
Auch wenn der Gerichtstermin drängt, sollte vorm Betreten des Gerichts Zeit sein für einen Blick nach oben, auf einen prachtvollen Giebel mit Sprossenfenstern, Türmchen und Fialen, an die die Steinmetze einst viel Liebe – und wahrscheinlich auch viel Zeit – investierten. „Im historischen Architekturstil der deutschen Renaissance gestaltete Putzfassade mit Tuffsteinrahmungen original erhalten“, jubelten die Denkmalschützer bei der Unterschutzstellung 1984.
Die Pracht hört nicht auf
Durchschreitet man das Hauptportal mit seinem Rundbogen, flankiert auf beiden Seiten von dazu passenden Fensterchen, hört die Pracht keineswegs auf. Das Treppenhaus mit seinen schmiedeeisernen Geländern (Denkmalakte: „Bemerkenswert“) muss man gesehen haben, ebenso die Holzböden der Sitzungssäle.
Erbaut wurde das Gerichtsgebäude in den Jahren 1899 bis 1902 mit besagter Giebelfassade zum Karlsplatz und zwei dreigeschossigen Seitenflügeln. Seinerzeit gleich miterrichtet wurde ein Gerichtsgefängnis, das ebenfalls erhalten ist.
Zuständig sind Amtsgerichte für eine Vielzahl von Verfahren, in Zivilfällen bis zu einem Streitwert von 5000 Euro und bei Strafsachen für Fälle, in denen höchsten vier Jahre Haft drohen.
Auch ein Rheinschifffahrtsgericht
Nun zur Besonderheit des Ruhrorter Amtsgerichtes, das nämlich nicht nur zuständig ist für die Rechtsprechung für die umgebenden Stadtteile zwischen Bruckhausen, Obermeiderich, Homberg und Baerl, sondern auch eines von fünf deutschen Rheinschifffahrtsgerichten ist. Die anderen befinden sich in Kehl, Mannheim, Mainz und St. Goar. Verhandelt werden Zivilstreitigkeiten einschließlich Beweissicherungsverfahren, sogenannte Verklarungen, sowie Straf- und Bußgeldverfahren. Die Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts reicht vom Rhein-Kilometer 650 südlich von Bonn bis zur deutsch-niederländischen Grenze. Auf diese Spezialgerichte für alle Streitigkeiten rund die Schifffahrt auf Rhein, Waal und Lek haben sich die Rheinanliegerstaaten bereits im 19. Jahrhundert geeinigt – ein ganz frühes Beispiel europäischer Zusammenarbeit.
Auch das Schiffsregister wird in Ruhrort geführt mit Angaben über alle rechtlichen Angelegenheiten von Schiffen, die Juristen übrigens so definieren: „Ein Schiff ist ein schwimmfähiger Hohlkörper von nicht ganz unbedeutender Größe.“
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