Duisburg. . Die Stadt Duisburg hat das Werkstatt-Kino von Volker Emmig in Duissern gestoppt. Ein zweiter Notausgang fehle, sagt der 55-Jährige. Der Kfz-Meister und Film-Fan hat Klage eingereicht, hofft auf das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, um ohne Ärger weiter Filme in seinem Kfz-Betrieb zeigen zu können.
„Drive“ heißt der erste Film im März 2012, den Volker Emmig in seinem Werkstatt-Kino in Duissern zeigt. 20 bis 30 Leute passen hinein, und so viele sind seitdem auch regelmäßig an den Wochenenden zu ihm gekommen. Doch nun sieht sich der 55-jährige Kfz-Meister vom Bauordnungsamt der Stadt ausgebremst. Er dürfe keine Filme mehr in seiner Werkstatt zeigen, weil ein zweiter Notausgang, ein zweiter Fluchtweg, fehle.
„Du kannst dich nach der Loveparade ohne THW, Feuerwehr und Flatterband nicht mal mehr mit ein paar Leuten abends gemütlich treffen“, so Emmig. Er ist überzeugt, dass die Vorschriften zu penibel eingehalten werden, es in seinem Fall Spielräume geben könne. Weil die Stadt aber hart bleibe, habe er Klage vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht. Sein Ziel: „Ich will zumindest privat weiter Filme zeigen dürfen. Selbst das darf ich ja nicht“, so Emmig. Am liebsten aber möchte er seinen Verein „Werkstatt-Kino“ wieder aufleben lassen.
„Öffentlich darf ich das ja nicht machen“
Den hatte er damals gegründet, um seinen Wunsch, anspruchsvolle Filme ohne störende Popcorn-Geräusche und Nacho-Geruch mit Gleichgesinnten bei leckeren Cocktails in seiner Werkstatt zu genießen, wahr werden zu lassen. „Öffentlich darf ich das ja nicht machen“, so Emmig. Die Besucher zahlten vier Euro Eintritt und wurden nur für die Dauer der Vorführung in seinem außergewöhnlichen Cinema Vereinsmitglied.
Das sei nach Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt von Anfang an alles rechtlich abgeklärt gewesen und alles wunderbar gelaufen – bis Ende September 2013. Dann habe er, so der 55-Jährige, plötzlich Besuch von Mitarbeitern des Ordnungsamtes bekommen, während er in seiner Werkstatt an Autos schraubt. „Sie haben sich umgeschaut und mir das Betreiben des Kinos eben wegen des fehlenden zweiten Notausgangs untersagt.“
Die Stadt will sich aufgrund des schwebenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht äußern. Nach WAZ-Informationen soll sie aber aufgrund von Anwohnern, die sich über Lärm während der Filmvorführungen beschwert hätten, aktiv geworden sein.
Fluchtweg würde auf Garagenhof enden
Emmig jedenfalls löst seinen Verein auf, zeigt allerdings weiter Filme. „Als private Veranstaltung“, sagt er, „Daraufhin musste ich nach einem Bescheid des Bauordnungsamts 500 Euro Strafe zahlen.“ Der Duisserner hält trotzdem an seinem Kino fest. „Am Karfreitag waren dann zwölf Mitarbeiter des Ordnungsamtes da, während ,Die Passion Christi’ lief. Kurz darauf habe ich noch mal 2000 Euro zahlen müssen. Danach war Schluss für mich.“
Er sei ja bereit, für einen zweiten Notausgang zu sorgen, wenn es denn trotz eines 3,50 Meter breiten Werkstatttores unbedingt sein müsse. „Dieser Fluchtweg würde dann allerdings auf einem Garagenhof enden, also nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf einer öffentlichen Fläche.“ Emmig hofft jetzt erst einmal auf eine baldige Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Einen Termin gebe es noch nicht.