Duisburg. . Im Verfahren vor dem Landgericht Duisburg gegen zwei Lotto-Betrüger war zwei Brüdern aus Issum nur ein Teil der Anklage nachzuweisen. Sie kamen mit je zwei Jahren auf Bewährung und 20.000 Euro Geldbuße davon. Strafmildernd wirkte sich dabei die Verzögerung des Prozesses durch die Justiz aus.
Im Vergleich zur Anklage blieb im Verfahren gegen zwei Lotto-Betrüger im Urteil nicht viel übrig: Die beiden 44 und 46 Jahre alten Brüder aus Issum und Hamminkeln kamen vor dem Landgericht Duisburg mit je zwei Jahren auf Bewährung und 20.000 Euro Geldbuße davon.
Bundesweit, so der ursprüngliche Vorwurf, hatten sie zwischen 2004 und 2012 Lotto-Spieler, die das System der in Wesel ansässigen Quick-Tipp-Gruppe nutzten, betrogen. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausschüttungsquote hätten die Angeklagten dabei ebenso ignoriert, wie sie Gewinne nicht auszahlten und zuletzt Beiträge abbuchten, obwohl gar nicht mehr gespielt wurde, so die Anklage. Selbst vorsichtige Rechner kamen bei der Addition der Schadenssummen der drei Anklageschriften auf sieben Millionen Euro.
Das meiste ließ sich nicht mehr aufklären
Ein großer Teil dieser Vorwürfe wurde allerdings fallen gelassen. Das meiste, weil es sich nach den Jahren, die seit den ersten Anklagen ins Land gingen, nicht mehr aufklären ließ. Übrig blieb vor allem das, was die Angeklagten nach der Zusicherung des Gerichts, das für den Fall eines Geständnisses höchstens zweieinhalb Jahre Haft herauskämen, selbst eingeräumt hatten.
So gestanden die gebürtigen Walsumer, dass zwischen Juli 2009 und Dezember 2011 von vielen Kunden per Lastschrift Spielbeiträge eingezogen wurden, obwohl nichts mehr beim Lotto gesetzt wurde. Da nicht mehr aufzuklären war, wie weit Kunden getäuscht worden waren, blieb es juristisch beim versuchten Betrug. In weiteren Fällen wurden Beiträge eingezogen, obwohl Betroffene gar keinen Vertrag abgeschlossen hatten. Der Schaden belief sich auf 5,7 Millionen Euro. Er bleibt eine theoretische Größe, da nicht mehr zu ermitteln ist, wie viele unrechtmäßige Abbuchungen rückgängig gemacht wurden.
Verstorbener Vater war treibende Kraft
Zu Gunsten der bislang unbescholtenen Angeklagten wirkte sich deren Geständnis aus. Zudem machte der Prozess durch Zeugenvernehmungen schnell deutlich, dass der inzwischen verstorbene Vater der Angeklagten die treibende Kraft des kriminellen Geschäfts war. Außerdem, so die Richter, hätten die Angeklagten nur bedingt persönlichen Gewinn gehabt: Das meiste Geld floss in das Unternehmen der Familie. Strafmildernd wirkte sich nicht zuletzt auch aus, dass sich der Prozess durch Schuld der Justiz in rechtsstaatswidriger Weise verzögert hatte.