Duisburg. Vollautomatisiert fragen Unternehmen über ein Online-Portal Adressen aus dem Melderegister der Stadt Duisburg ab. Die Verwaltung spricht von hunderttausenden Fällen pro Jahr. Der Betroffene erfährt dabei nicht, wer welche Daten über ihn abfragt. Widerspruch haben dagegen rund 1000 Duisburger eingelegt.

Das Melderegister ist das Herzstück des städtischen Datensatzes, es ist die Basis für viele weitere Verarbeitungsschritte, teilweise erfolgt der Austausch mit anderen Behörden. Allerdings können auch Dritte Auskünfte aus dem amtlichen Verzeichnis verlangen. Die Nachfrage ist groß. Nicht auf dem klassischen Weg, über den herkömmlichen Antrag, der persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail gestellt wird und sieben Euro kostet. Sondern vielmehr über den elektronischen Weg, der längst Einzug in die Datenabfrage der Behörden gefunden hat.

Unternehmen können Adressdaten von Einzelpersonen über ein Online-Portal abrufen. Die sogenannte Internetauskunft erfolgt vollautomatisiert, ohne dass ein Mitarbeiter der Stadt mit dem Vorgang befasst ist. „In rauen Mengen“ würden diese Daten abgefragt, erklärt die zuständige Sachgebietsleiterin Karin Bäcker auf Nachfrage und spricht von mehreren hunderttausend Abfragen pro Jahr.

Anwälte, Krankenkassen und Unternehmen kaufen Daten

Vor allem Anwaltskanzleien, Krankenkassen und Unternehmen nutzen die Internet-Abfrage, die jeweils vier Euro kostet. Allerdings müssen - wie bei jeder anderen Auskunft auch - Vor- und Nachname sowie Adresse oder Geburtsdatum bereits bekannt sein. „Alle Auskünfte aus dem Melderegister erfolgen selbstverständlich nach den Regeln der Gesetzgebung“, betont Bäcker. In der Regel dient die Abfrage zur Aktualisierung der Adressen. Der Betroffene erfährt dabei nicht, wer welche Daten über ihn abfragt. Er kann sich allerdings dagegen wehren, dass seine Daten automatisiert abgefragt werden: Der Stadt liegen rund 1000 Widersprüche gegen die Internetauskunft vor.

Zudem gibt es nach dem Meldegesetz weitere Arten und Formen der Auskünfte und auch entsprechende Möglichkeiten für Widersprüche. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

1. Darf die Stadt auch weitere Daten über mich herausgeben? 

Nein, die Einzelauskunft beschränkt sich auf die Adresse. Es sei denn, jemand macht glaubhaft ein berechtigtes Interesse geltend, wie zum Beispiel Rechtsansprüche. Die sogenannte „erweiterte Melderegisterauskunft“ kann auch frühere Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, gesetzliche Vertreter, die Staatsangehörigkeit, den Familienstand, den Tag des Ein- und Auszugs sowie frühere Anschriften umfassen.

2. Gibt die Stadt auch ganze Datensätze heraus? 

Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse vorliegen. Beispielsweise sind Umfrage-Institute auf solche Daten angewiesen, die nach einer Prüfung der Forschungszwecke entsprechende Daten über einen bestimmten Personenkreis erhalten. Zudem können auch Parteien und Wählergruppen vor Wahlen oder Volksbegehren Meldedaten zu einem bestimmten Personenkreis abfragen, zum Beispiel die Adressen aller Erstwähler. Auch das können Bürger auf Wunsch verhindern: Laut Karin Bäcker liegen rund 3000 Widersprüche gegen die Übermittlung an Parteien sowie rund 2800 im Vorfeld von Volksbegehren und Bürgerentscheiden vor.

3. Wie wird verhindert, dass Daten nicht doch an Dritte weitergegeben werden? 

Parteien werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Daten nur für diesen bestimmten Zweck verwenden dürfen und danach vernichten müssen, sagt Bäcker. Die Parteien geben eine schriftliche Verpflichtungserklärung ab, die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

4. Was kann ich tun, wenn meine Adresse geheim bleiben soll? 

Man kann bei der Stadt eine Auskunftssperre beantragen, wenn man ein „besonderes schutzwürdiges Interesse“ nachweist. „Das ist aber die absolute Ausnahme“, sagt Bäcker. Ob eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit vorliegt, werde im Einzelfall geprüft. „Jeder Fall ist anders und muss ausführlich dargelegt werden“, sagt Bäcker. In Frage kommen zum Beispiel Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Zeugen oder Stalking-Opfer. Für rund 300 Duisburger liegt eine entsprechende Auskunftssperre vor.

5. Gegen welche Auskunftsarten kann ich widersprechen? 

Bei jeder An- und Ummeldung werde auf das „Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften“ hingewiesen, sagt Sachgebietsleiterin Karin Bäcker. Insgesamt gibt es neun verschiedene Arten von Übermittlungs- und Auskunftssperren, darunter auch gegen die Weitergabe an Religionsgemeinschaften oder an die Wehrverwaltung. Ein Widerspruch kann jederzeit im Bürgerservice eingereicht werden, die Stadt stellt dazu das Antragsformular und ein Infoblatt bereit, das auch auf der Internetseite abrufbar ist. Bei der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage ist es übrigens umgekehrt: Hier darf die Stadt Adressen nur weitergeben, wenn Bürger zuvor schriftlich eingewilligt haben.