Dortmund. Bis zu 24 Monate wird das Kurzarbeitergeld gezahlt. Aber - hier steckt eine Gefahr für heimische Firmen - in den Genuss der langen zweijährigen Laufzeit für die Kurzarbeit, die im Mai 2009 eingeführt wurde, kommen nur Firmen, die bis Ende dieses Jahres Kurzarbeit angemeldet haben.
Die Kurzarbeit hat bisher geholfen und sie hilft weiter, die Folgen der Wirtschaftskrise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzumildern, die Arbeitslosenquote nicht in die Höhe schnellen zu lassen. Dafür hat die Agentur für Arbeit seit Oktober 2008 rund 60 Mio Euro ins Kurzarbeitergeld fließen lassen.
Ab Januar 2010 gilt - nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung - wieder die wesentlich kürzere Laufzeit für Kurzarbeit von nur sechs Monaten. Die Betriebe, die dann erstmals Kurzarbeit anmelden, können sich nur ein halbes Jahr auf die Überbrückungshilfe bei wegbrechenden Aufträgen verlassen. Die Gefahr von Entlassungen wächst so.
Stefan Kulozik, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dortmund: „Wir raten daher Unternehmen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Probleme die Kurzarbeit in Betracht ziehen, dies bis Ende des Jahres anzuzeigen. Zeichnen sich gravierende Schwierigkeiten ab, macht es Sinn, für den maximal möglichen Zeitraum von zwei Jahren Kurzarbeit anzuzeigen. Dies bietet den Unternehmen und auch den Mitarbeitern derzeit das größte Maß an Rechtssicherheit. Während dieser Zeit kann man bei einer verbesserten Auftragslage jederzeit die Kurzarbeit unterbrechen und bei Bedarf später fortsetzen.”
Seit Ende 2008 ist die Zahl der Kurzarbeiter in Dortmund kontinuierlich angestiegen. Von Thyssen-Krupp, über Elmos und Continental/VDO bis zum kleinen Handwerker nutzten die Unternehmen die Hilfestellung vom Amt, um die Stammbelegschaft für bessere Zeiten im Haus zu halten. Im Januar 2009 waren in Dortmund 2350 Kurzarbeiter gemeldet. Ihre Zahl erhöhte sich bis Ende Juli auf 12 749. Im August/September ging die Zahl leicht zurück. Dieser Trend setzte sich fort. Im Oktober hatten in Dortmund 426 Betriebe mit 11 121 Beschäftigen Kurzarbeit angemeldet.
Die Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern Beratungshilfe an: erreichbar über die Hotline 842-2956. Kulozik weist darauf hin, dass die erforderliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit mit dem Betriebsrat - die in der Regel zunächst für einen kürzeren Zeitraum vorliegt - später nachgereicht werden kann.