Castrop-Rauxel. Der Streit um die knappe Besetzung im Evangelischen Krankenhaus Castrop-Rauxel geht vor Gericht. Die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft klagt wegen Untätigkeit der Geschäftsführung. So sei gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und das Patientenwohl gefährdet worden.

Der Streit um Personalmangel am Evangelischen Krankenhaus landet jetzt vor dem Kirchen-Gericht. Am 19. September stehen sich in Münster der Aufsichtsratsvorsitzende, Superintendent Reiner Rimkus, und die Mitarbeitervertretung (MAV) gegenüber.

Ein hoher Krankenstand beim Personal im März führte zur Eskalation, die jetzt in Münster geklärt werden soll. Die MAV sieht die Situation als dermaßen dramatisch an, dass sie sogar von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und von einer Gefährdung des Patientenwohls spricht. In vier Bereichen seien übergreifend arbeitende „Kurznachtdienste“ abgeschafft worden, ohne Rücksicht auf das verbleibende Personal, die zu versorgenden Patienten und die Mitbestimmungsrechte der MAV.

Gesetze sollen eingehalten werden

„Wir haben uns beim Aufsichtsrat beschwert und beim Superintendenten, er soll dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eingehalten werden“, erklärte der MAV-Vorsitzende Stefan Konrad gegenüber dieser Zeitung. Diese Beschwerde sei aber nicht ordnungsgemäß behandelt worden. „Der Aufsichtsrat entgegnete lediglich, wir hätten überzogen reagiert“, sagt Konrad. Und darum geht es auch in der Klage vor dem Kirchen-Gericht: nicht um die Einhaltung der Arbeitsgesetze an sich, sondern um die „Untätigkeit der Geschäftsführung“.

Auf dem sogenannten „Dritten Weg“, den Einrichtungen in kirchlicher Hand bestreiten, bevor es vor bürgerliche Gerichte geht, muss nun zunächst versucht werden, Einigkeit zwischen MAV und Aufsichtsrat zu erzielen. Die hätte auch vorher schon erreicht werden können, meint Norbert H. Müller. Der Bochumer Rechtsanwalt vertritt die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel. „Es geht hier nicht um die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze. Wir werden dahin gehend regelmäßig von den Ordnungsbehörden überprüft. Die Bezirksregierung Münster hatte keine Beanstandungen“, erklärt Müller.

Auf Beschwerden reagieren

Der Sachverhalt sei sehr komplex. Die Krankenhausgemeinschaft habe aber auf Beschwerden reagiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen, sogar innerhalb von zwei Tagen. Müller greift seinerseits die MAV an, die insgesamt 1500 Mitarbeiter vertritt: „Das Mitarbeitervertretungsgesetz schreibt vor, dass die MAV zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet ist. In dieser Kürze vors Gericht zu ziehen, halte ich für voreilig. Das liegt wahrscheinlich an der Tatsche, dass wieder Wahlen zur Mitarbeitervertretung anstehen und diese sich profilieren will“, lautet sein Vorwurf. Man darf gespannt sein, ob sich angesichts derart verhärteter Fronten eine Einigung erzielen lässt.