Castrop-Rauxel. Die AOK streicht dem Versicherten Gonül Bozkurt das Krankengeld, weil er für zwei Tage keinen Krankenschein hatte. Schlimm für ihn und seine Familie, da sie schon so mit wenig auskommen müssen. Nach einem Gespräch mit der Redaktion will die AOK den Sachverhalt jetzt noch einmal prüfen.

Er hat 30 Jahre hart gearbeitet, bei zahlreichen Firmen geschuftet, zuletzt im Abbruchgewerbe. Jetzt ist Cevat Arslan arbeitslos und dazu auch noch krank geschrieben, muss wegen heftiger Schmerzen am Bein operiert werden. Das alles wäre schon schlimm genug, wenn er nicht auch noch in die Mühlen der Bürokratie geraten wäre. Die Krankenkasse hat dem 47-jährigern Castrop-Rauxeler das Krankengeld erheblich zusammen gestrichen, weil er – nur für zwei Tage – keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hat. Die AOK beruft sich auf Vorschriften, Arslan kann da nur noch an die Menschlichkeit der Sachbearbeiter appellieren.

Arslan schildert seinen Fall in der Redaktion, er hat seine Schwägerin Gonül Bozkurt (35) mitgebracht, die ihm hilft, vielleicht doch noch ein Happy End zu finden.

„Ich finde das unfair, die Sachbearbeiter haben meinen Schwager nicht einmal darauf hingewiesen, dass etwas in den Unterlagen fehlt.“ Dabei hatte Cevat Arslan gedacht, alles wäre ordnungsgemäß eingereicht worden. „Ich bin seit Ende 2012 arbeitslos, bin später krank geworden und habe zuletzt Krankengeld von der AOK erhalten“, erläutert der gebürtige Türke.

Kein Krankenschein für das Wochenende vor der Einlieferung

Dann sei er ins Krankenhaus gekommen, für das Wochenende vor seiner Einlieferung habe er keinen Krankenschein gehabt: „Ich dachte, den brauche ich nicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauche ich nur für Tage, an denen gearbeitet wird“, erklärt der 47-Jährige.

Mit der Begründung, zwei Tage fehlten bei seinen Bescheinigungen, habe die AOK sein Geld für den Monat März von rund 1000 auf magere 128 Euro gekürzt. „Die Familie muss sowieso schon mit sehr wenig Geld auskommen, wenn jetzt fast das komplette Monatseinkommen fehlt, wovon soll sie leben?“, fragt Gonül Bozkurt.

Der Hausarzt habe der Krankenkasse sogar angeboten, für die fehlenden zwei Tage nachträglich eine AU auszustellen, das habe die Kasse abgelehnt.

AOK will Sache noch einmal prüfen

Jetzt lenkt die AOK aber ein. Im Gespräch mit dieser Zeitung machte Pressesprecherin Andrea Elsenpässer zwar noch einmal deutlich, dass die Arbeitsunfähigkeit des Patienten absolut lückenlos nachgewiesen werden müsse, verspricht aber: „Gern möchten wir dem Anliegen unseres Versicherten nachgehen. Daher werden wir den Sachverhalt noch einmal genauestens überprüfen.“

Cevat Arslan ist auf das Ergebnis gespannt, sehr gespannt.