Essen. Wie weit darf ein Arbeitgeber gehen, um die Produktion inmitten einer Krankheitswelle aufrecht zu erhalten? Darf er Ärzte darum bitten, Arbeitnehmer nur teilweise krank zu schreiben? Fragt man Gewerkschaftsvertreter, dann lautet die Antwort nein. Unsere Nutzer beleuchten diese Fragen aus mehreren Blickwinkeln und kommen zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Ein kleiner Brief zieht große Kreise, denn nicht nur bei Arbeitnehmervertretern verursacht der Brief des Lippstädter Molkereizulieferers Satro Kopfschütteln. Auch ein beträchtlicher Teil unserer Kommentartoren und Facebook-Nutzer lehnt die Idee der „Schonarbeitsplätze“ rigoros ab.
Für Thomas Gottschau ist die Bitte des Unternehmens schlicht ein weiterer dreister Versuch, die hart erkämpften Arbeitnehmerrechte aufzuweichen: „Gestern hat Hollister eine Prozess gegen den Betriebsrat verloren, der gegen Taschenkontrollen der Mitarbeiter geklagt hat. Wir Arbeitnehmer müssen aufpassen und uns wehren!“
Sollte diese Methode Schule machen, dann befürchtet der Nutzer stinkestiefel Schlimmes für die Arbeitnehmerschaft: „Es geht hier ums Prinzip. Wenn einer sich bereit erklärt, leichte Tätigkeiten trotz Erkrankung zu übernehmen, werden andere Folgen, die dies unter Zwang tun müssen.“ Neben den verantwortungsbewussten Arbeitgebern gebe es natürlich auch jene, die Existenzängste kranker Mitarbeiter für ihre Zwecke ausnutzen würden.
Ein kleiner Brief zieht große Kreise
Der Nutzer Knuddelkater verweist auf das Wesen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und auf mögliche rechtliche Probleme, sollte ein krank geschriebener Mitarbeiter trotzdem eingesetzt werden: „Ich kann natürlich zur Arbeit gehen, doch wie sieht es rechtlich aus, wenn sich dadurch mein Zustand sich verschlimmert? Wer zahlt dann?“
Für Verwunderung sorgt bei dem einen oder anderen Nutzer die Tatsache, dass ein Lebensmittelbetrieb kranke Mitarbeiter weiter einsetzen will, wenn auch in anderen Funktionen. „Kranke Mitarbeiter haben nichts auf der Arbeit zu suchen! Und schon gar nicht, wenn es sich hier um Lebensmittel handelt“, meint Shy_Eye.
Eine AU ist kein Arbeitsverbot
Viele Nutzer stehen der Teilkrankschreibung nicht generell ablehnend gegenüber. „Ich verstehe das Problem nicht“, sagt Claudia Clemens auf unserer Facebook-Seite. „Ich darf eh arbeiten gehen, wann ich will. Eine AU ist kein Arbeitsverbot und mich hat auch noch kein Arzt gegen meine Willen krank geschrieben.“
LilaLatzhose kann sich durchaus mit dem Konzept des "Schonarbeitsplatzes" anfreunden. „Es gibt Erkrankungen, die einen nicht lahmlegen oder das nicht den ganzen Arbeitstag tun. Warum soll eine Vollzeitkraft mit einem gebrochenen Finger nicht vier Stunden arbeiten können an einem Platz, wo sie nicht handwerklich tätig ist? In meiner Schulzeit wurden Schüler mit Bänderriss auch per Taxi gebracht.“ Laut Meinung der Nutzerin sei je nach Tätigkeit und Gehaltsklasse eine Verschiebung des Aufgabengebietes sicher günstiger, als eine achtwöchige Zwangspause. „Was ist daran verwerflich?“, fragt Nordstaedtler. „Es ging um nichts anderes, als den Arbeitnehmern über die Teilkrankschreibung eine mögliche Tätigkeit zu ermöglichen, bei Krankschreibung geht das nun mal gar nicht.“
Teilkrankschreibungen sind in anderen Bereichen gang und gäbe
Mit Unverständnis beobachten die Nutzer Mahoni1de und Doppelderbysieger die erhitzte Diskussion. Schließlich sei das Prinzip der Teilkrankschreibung in anderen Bereichen gang und gäbe. „Als Soldat ist es normal, dass man je nach Erkrankung nur teilweise krankgeschrieben wird. Mit einem gebrochenen Fuß wird man halt entsprechend im Innendienst eingesetzt“, schreibt Mahoni1de. Für Doppelderbysieger überwiegt der finanzielle Nutzen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber mögliche Zweifel: „Schonarbeitsplätze sind bei vielen Unternehmen ein gängiges Mittel, um die Zahl Ihrer Arbeitsunfälle zu senken oder konstant zu halten.“ Einem an Grippe erkrankten Mitarbeiter einen Schonarbeitsplatz anzubieten kommt für den Nutzer allerdings nicht in Frage. Das ist für Doppelderbysieger ein „Tabubruch und ein NoGo!“