Bottrop. . Weil er vergessen hat, die Parkscheibe auszulegen, soll ein WAZ-Leser zahlen. 30 Euro soll das Versäumnis kosten. Der Bottroper streitet den Fehler nicht ab — hält die Strafe aber für zu hoch. Schließlich koste dasselbe Vergehen auf einem öffentlichen Parkplatz nur 10 Euro.
Ein Knöllchen am Auto ist immer eine ärgerliche Sache. Doch als Dieter Pukallus nach seinem letzten Lidl-Einkauf zu seinem Wagen zurück kehrte, fühlte er sich im falschen Film. 30 Euro soll er zahlen, weil er vergessen hat, die Parkscheibe auszulegen. Ein Vergehen, für das auf öffentlichen Parkplätzen zehn Euro kassiert werden. Dass er drei Mal so viel zahlen soll, hält der Rentner für unverschämt.
„Das steht in keiner Relation.“ Dass er einen Fehler gemacht und aus Unachtsamkeit die Parkscheibe vergessen hat, räumt er ein, auch die Strafe an sich kann er verstehen. „Einen kleinen Betrag hätte ich ja akzeptiert“, sagt der Rentner.
Lidl hat die Bewirtschaftung des Parkplatzes der Filiale Peterstraße abgetreten an das Berliner Unternehmen „Park & Control“. Das wirbt auf seiner Internetseite: „Für die Betreiber von Parkraum liefert Park & Control die Garantie der Einhaltung der Nutzungs- und Abstellbedingungen.“
Auf dem Lidl-Parkplatz bedeutet das: Hier darf eine Stunde geparkt werden, und die Parkscheibe muss im Auto liegen. Entsprechende Hinweise hängen überall am Zaun. Weiter heißt es auf der Internetseite: „Selbstverständlich gehört zu dem Konzept eine gute Präsentation der jeweiligen Park- und der Nutzungsbedingungen vor Ort.“ Tatsächlich steht auf dem Parkplatz eine Tafel, auf der auch das drohende Bußgeld aufgeführt ist. Im Vorbeifahren lässt sich die Schrift auf dem Schild jedoch nicht entziffern, sie ist zu klein. In den Bedingungen findet sich sogar ein Passus, nach dem Park & Control Fahrzeuge abschleppen darf.
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Bei der Bußgeldstelle der Stadt sind bereits Beschwerden über Park & Control eingegangen, sagt deren Leiter, Wolfgang Althammer. Im Sinne der Bürger habe man das Vorgehen geprüft, doch es sei nicht zu beanstanden: „Rechtlich ist der Parkplatz klar als Privatgelände erkennbar. Dort dürfen eigene Regeln gelten.“
Lidl selbst verweist auf die Innenstadtlage der Filiale. Man wolle den Kunden ausreichend Parkraum garantieren, heißt es in einer Stellungnahme. Zu häufig haben wohl andere Autofahrer den Parkplatz genutzt. Mit dem Dienstleister, so betont Lidl, „haben wir ausschließlich gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht“. Bei der Höhe des Verwarngeldes richte der sich „nach marktüblichen Tarifen und steht im Einklang mit der Gesetzeslage“. Die vollständige Abwicklung aller Modalitäten erfolge über den Dienstleister, Lidl profitiert also nicht von den Strafen. Außerdem würden nicht alle Parkplätze des Unternehmens bewirtschaftet: „Inwieweit ein Dienstleister für die Parkplatzbewirtschaftung eingesetzt wird, entscheidet sich individuell nach Standort der Filiale.“
Pukallus jedenfalls hat sich entschieden. Er überweist die 30 Euro und kauft in Zukunft woanders ein.