Bottrop. Seit Mai 2014 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft. Häuser sind nun, wie auch schon Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt, die in einem Energieausweis festgehalten sind. Claudia Berger von der Bottroper Verbraucherberatung klärt über die Einzelheiten auf.

„Auf die Klasse A+ sollten sich jetzt allerdings nicht alle Wohnungssuchenden festlegen“, sagt Claudia Berger, Leiterin der Verbraucherberatung in Bottrop. „Denn was bei Kühlschränken der Mindeststandard für Neugeräte ist, beschreibt bei Gebäuden wirklich das sparsamste Modell: Passivhäuser, die kaum Energie benötigen.“ Sie rät, beim neuen Energieausweis auf folgendes zu achten:

Effizienzklassen: Die Klassen A+ bis H erlauben eine erste Einschätzung und den Vergleich mehrerer Gebäude. Gebildet werden sie anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs. Je höher dieser Wert ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes, und desto weiter hinten im Alphabet liegt die Effizienzklasse. Ein Beispiel: Ein Altbau ohne Wärmedämmung und mit alter Heiztechnik hat den Kennwert 220 und rangiert damit weit hinten, in Klasse G. Durch eine umfassende Sanierung des Gebäudes kann sein Kennwert auf 70 gesenkt werden, und es bekommt ein B. Bei den Heizkosten eines Einfamilienhauses mit 125 Quadratmetern Wohnfläche kann das eine Ersparnis von rund 1500 Euro pro Jahr ausmachen.

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Informationspflicht: Bei jeder Wohnungs- und Hausbesichtigung müssen Verkäufer und Vermieter jetzt den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Außerdem ist der Wert für Endenergiebedarf oder -verbrauch in allen Immobilienanzeigen anzugeben. Liegt ein neuer Ausweis mit Effizienzklasse vor, muss auch diese genannt werden.

Vergleichbarkeit: Jeder Energieausweis hat eine grün-gelb-rote Farbskala. Auf dieser wird der Kennwert des Gebäudes verortet. Diese Skala wurde überarbeitet und reicht nicht mehr wie bisher bis 400, sondern nur noch bis 250. Damit rückt der unsanierte Altbau vom gelben, annehmbaren Mittelfeld in den eindeutig roten Bereich. Das ist realistischer, erschwert aber den Vergleich mit älteren Ausweisen. Am sichersten ist die Orientierung an den genauen Werten.

Aussagekraft: Der Energieausweis ersetzt nicht den kritischen Blick bei der Besichtigung. Direkte Rückschlüsse auf künftige Heizkosten lässt er nicht zu, denn diese hängen vom individuellen Heizverhalten ab. Außerdem gilt der Ausweis immer für ein ganzes Gebäude. Er bildet also Unterschiede zwischen Wohnungen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Lage im Gebäude entstehen, nicht ab.