Bottrop. Der Einsatz von Fotos mit dem Bundespräsidenten oder der Königin von Schweden sei “unseriös und eventuell sogar rechtswidrig“. Kommunalpolitische Vereinigung der CDU teilt diese Einschätzung. SPD hält dagegen: Die Kampagne sei in Berlin juristisch überprüft worden.
Darf der SPD-Oberbürgermeisterkandidat Bernd Tischler Wahlwerbung machen mit Prominenten, die er in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister getroffen hat? Warum nicht?, sagt die SPD. Darf er nicht!, sagt die CDU und nennt die Verwendung der Fotos „unseriös und eventuell sogar rechtswidrig“. Schützenhilfe bekommt der CDU-Kreisvorsitzende Bernd Hohaus von Oliver Flüshöh, stellvertretender Landesgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung NRW der CDU (KPV). Damit bekommt der bisher müde Kommunalwahlkampf seinen ersten Aufreger.
Auf seiner neuen Internetpräsenz, auf Flyern und Plakaten ist Tischler zu sehen etwa mit Bundespräsident Joachim Gauck und mit Königin Silvia von Schweden. Die Fotos sind entstanden in seiner laufenden Amtszeit als Oberbürgermeister. Die Motive seien von der SPD-Parteizentrale juristisch überprüft und für unbedenklich befunden worden, sagt der Unterbezirksvorsitzende Michael Gerdes. „Wir haben vermieden, ihn als Amtsinhaber zu inszenieren, etwa mit Amtskette oder im OB-Büro“, sagt Jens Watenphul, Chef der Bottroper Agentur „Corporate Values“ , die den Wahlkampfauftritt entworfen hat. „Die Bilder sind bei öffentlichen Auftritten entstanden. Das ist auf jeden Fall nicht rechtswidrig.“
CDU wittert Benachteiligung
Das sieht die CDU ganz anders. „Es geht nicht an, dass ein Amtsinhaber Fotos aus seinen Aktivitäten im Amt für Wahlkampfzwecke missbraucht“, wettert CDU-Chef Hohaus. „Damit werden alle anderen Kandidaten benachteiligt.“ KPV-Landesvize Flüshöh teilt diese Einschätzung: Da Tischler „diese Bilder in amtlicher Eigenschaft bewusst und gezielt mit seinen vielen ,Terminen für Bottrop’ sowie seiner Leistung für die Stadt verknüpft, legt er diese in einer Weise in die Waagschale, die anderen Kandidaten nicht möglich ist. Damit verschafft er sich in unrechtmäßiger Weise einen Vorteil.“ Insbesondere Tischlers Internet-Auftritt bei „Flickr“ sei zu beanstanden: Dass der Auftritt erst seit April im Netz stehe, lasse „ eindeutig und unmissverständlich darauf schließen, dass die dort und dann auch auf den Plakaten veröffentlichten Fotos bewusst zu Wahlkampfzwecken eingesetzt werden sollen“.
Die KPV beruft sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück. Das hatte 2002 eine Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Wahlwerbung für ungültig erklärt. Kernsatz des Urteils: „Die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung hin wird dann überschritten, wenn (...) der Amtsinhaber mit Umständen für sich wirbt, die nicht in seiner Person begründet sind, sondern sich aus der Innehabung seines Amtes ergeben.“
Dieser Fall liegt hier vor, sagt die CDU und will die Fotos aus dem Netz, von den Plakatwänden und Flyern entfernt sehen. Dieser Forderung hat die SPD eine Absage erteilt. Tischler: „Sonst könnte ich mich ja nur noch mit meinem Hund fotografieren lassen.“