Bottrop. . Überall hängen jetzt die Wahl-Plakate für den Doppelwahltag am Sonntag, 25. Mai. Die Stadt hat 4000 Plakate genehmigt, das sind in etwas so viel, wie sonst auch genehmigt werden. Die Parteien müssen beim Anbringen ihrer Werbefläche Regeln einhalten.

So bunt wie jetzt vor dem Superwahltag am 25. Mai ist die Stadt selten. Überall an den großen Straßen lächeln die Kandidaten von den – manchmal – farbenfrohen Plakaten. Ob’s auch nachhaltig wirkt oder nur für den Augenblick hängen bleibt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Eindeutig festgelegt ist hingegen, wie viel Plakate für die Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 25. Mai, aufgehängt werden dürfen.

Und um den häufig geäußerten Eindruck vieler Bürger gleich zu widerlegen: Trotz der Doppelwahl hängen kaum mehr Plakate als sonst an den Pfosten von Straßenlaternen, sagt Andreas Pläsken, Pressesprecher der Stadt.

Schlüssel für die Anzahl der Plakate

„Es gibt einen Schlüssel, der festlegt, wie viel Plakate und Großwerbewände jede Partei anbringen darf“, erklärt er. Die exakte Zahl wolle er in Absprache mit den Parteien nicht nennen, doch soviel: Die Anzahl hänge von dem Stimmergebnis der jeweils vorausgegangenen Wahl ab. Für die Kommunalwahl sind zehn Parteien zugelassen, für die Europawahl 24.

Bei den großen Parteien liege die Anzahl der genehmigten Werbeflächen eher bei einer dreistelligen Zahl, bei kleineren Parteien „eher bei einer zweistelligen“. Insgesamt würden diesmal 4000 Plakate geklebt, „und das liegt in etwa bei dem, was auch bei den vergangenen Wahlen genehmigt wurde“. Und: „Ob alle 4000 genehmigten Plakate auch aufgehängt wurden, zählen wir nicht nach.“

Das Straßenverkehrsamt, so Pläsken, werde stichprobenartig kontrollieren, ob sich die Parteien an diese Vorgaben halten. „Wenn eine kleine Partei schon 50 Plakate in einem einzigen kleinen Stadtteil angebracht hat oder falls jemand wirbt, der gar nicht zur Wahl zugelassen ist, dann würden wir aktiv.“ Die Stadt gehe auch den Hinweisen von Bürgern nach.

Zwischen Verwaltung und Parteien sei abgesprochen, dass zusätzlich zu den „normalen“ Wahl-Werbeflächen 70 Großwerbetafeln angebracht werden können.

Sicherheit muss gewährleistet sein

Die Standorte für die Werbeflächen schreibe die Stadt, anders als die ein oder andere Nachbargemeinde, nicht vor. Also auch Nebenstraßen dürften theoretisch genutzt werden, sind allerdings eher seltener gefragt. Statt dessen drängeln sich die politischen Köpfe entlang der städtischen Hauptdurchgangsstraßen.

Allerdings müssen beim Anbringen gewisse Regeln eingehalten werden. „Die öffentliche Sicherheit darf nicht gefährdet werden“, erläutert der Stadtsprecher. Das gelte beispielsweise für das Anbringen an Ampelanlagen. Sie dürften auch an Masten nicht in Kopfhöhe hängen. Der Abstand zu Einmündungen muss eingehalten werden. „Üblicherweise halten sich die Parteien auch daran“, weiß Andreas Pläsken.

Landesstraßen und Privatgelände

Die Stadt genehmigt das Aufhängen von Wahlplakaten nur für die städtischen Straßen. Für die Landesstraßen dagegen sei das Landesstraßenamt zuständig, so Andreas Pläsken, Pressesprecher der Stadt.

Falls die Parteien Privat-Gelände für ihre Werbeflächen nutzten, ist die Stadt zwar zunächst außen vor, doch die Verkehrssicherheit müsse selbstverständlich auch dort gewährleistet sein, erläutert der Stadtsprecher.

Nach der Doppelwahl müssen die Helfer die ganze bunte Pracht flugs wieder entfernen. „Das klappt generell auch“, lobt Pläsken. Zwei Parteien hätten jedoch „schon mal mehr gebeten werden müssen“, aber alles in allem verschwinden die lächelnden Politiker und Politikerinnen dann wieder aus dem Straßenbild – ob auch aus dem Bewusstsein, hängt dann von ihrer Arbeit ab.