Bottrop. . Die Vorsitzende eines Sparclubs hat vor Gericht gestanden, ihr anvertraute Gelder in Höhe von rund 30.000 Euro unterschlagen zu haben. Das Bottroper Amtsgericht hat die Frau nun zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Jahrelang hatte es mit der Verwaltung der Sparclubgelder keine Probleme gegeben.

Vor fast genau einem Jahr versammelten sich aufgebrachte Mitglieder eines Sparclubs vor der geschlossenen Lotto-Annahmestelle an der Scharnhölzstraße. Sie vermuteten, dass die Eigentümerin des Lottogeschäfts, gleichzeitig Vorsitzende des Sparclubs, das gesparte Geld unterschlagen wollte.

Jetzt wurde sie vom Amtsgericht in Bottrop wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. „Der Schadensumfang konnte in der Verhandlung nicht mehr genau beziffert werden, aber es ging wohl um eine fünfstellige Summe unter 30 000 Euro“, berichtet Harald Lütgebaucks, Leiter des Amtsgerichts, auf WAZ-Anfrage.

In der Verhandlung habe die Frau die Tat eingeräumt und Reue gezeigt. Ein großer Teil der unterschlagenen Summe sei bereits an die Geschädigten zurückgezahlt worden. Neben dem Strafverfahren liefen auch noch immer einige Zivilverfahren.

Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten habe die Polizei lediglich einen Teilbetrag des Geldes sichergestellt. Wohin das restliche Geld geflossen sei, sei unklar. „Das hat die Verurteilte wohl auf ein anderes Konto überwiesen oder direkt für sich selbst verwendet“, sagt Lütgebaucks.

Ehemann freigesprochen

Der Ehemann, mit dem die Frau gemeinsam die Lotto-Annahmestelle führte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen freigesprochen. „Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er in die Machenschaften seiner Frau eingeweiht war“, so Lütgebaucks.

Obwohl die Polizei damals von rund 300 Geschädigten ausging, sei das öffentliche Interesse an der Gerichtsverhandlung nicht so groß gewesen wie erwartet, sagt Lütgebaucks. Eine genaue Anzahl der Geschädigten hat er nicht vorliegen.

Vorbestraft war die Verurteilte bisher nicht. Jahrelang hatte es mit der Verwaltung der Sparclubgelder keine Probleme gegeben.