Bottrop. . In Bottrop vergeht kaum eine Woche, in der das Präsidium keine Unfallflucht bekannt gibt. Die Zahl der Delikte habe zwar nicht zugenommen. Doch hat die Polizei die Schadensgrenze herabgesetzt, ab der sie eine Fahrerflucht veröffentlicht. Außerdem soll die Aufklärungsrate verbessert werden. Die liegt derzeit bei etwa 40 Prozent.

Schnell ist es passiert: Eine Unachtsamkeit beim Ausparken, und schon hat ein fremdes Fahrzeug eine Delle. Dann passiert zumeist der Klassiker: Auf einen Zettel werden die Daten geschrieben und hinter den Wischer geklemmt. Aber so einfach gehe das nicht, sagt Michael Franz vom Polizeipräsidium. „Ein Zettel reicht in keinem Fall aus. Auf Nummer sicher geht, wer direkt die Polizei anruft.“

Wer das nicht beherzigt, begeht Unfallflucht. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ heißt das im Strafgesetzbuch. Es schreibt auch vor, eine „angemessene Wartezeit“ am Unfallort zu verbringen, damit der Schaden aufgenommen werden kann. „Das wird für jeden Fall einzeln entschieden“, sagt Franz. „Wer nachts im Wald steht, kann das natürlich schlechter melden als jemand am Tag in der Stadt.“ Doch auch dann gelte, dass der Schaden so bald wie möglich bekannt gemacht wird. Unterlassungen sind strafbar. Wer erst flüchtet und sich dann besinnt, kann nach dem Strafgesetzbuch auf Milderung hoffen - sofern die Einsicht binnen 24 Stunden erfolgt ist.

„Meist geht es um Parkrempler und Unachtsamkeiten“

In Bottrop vergeht kaum eine Woche, in der das Präsidium keine Unfallflucht bekannt gibt. Die letzte gab es am Montag heraus. Die Zahl der Delikte habe zwar nicht zugenommen. Doch hat die Polizei die Schadensgrenze herabgesetzt, ab der sie eine Fahrerflucht veröffentlicht. „Wir geben inzwischen alles ab 1000 Euro an.“ Dadurch soll die Aufklärungsrate verbessert werden. Die liegt derzeit bei etwa 40 Prozent. Die absolute Zahl der Fahrerfluchten ist in etwa konstant geblieben. 2010 waren es 593 Fälle, 2011 noch 590. „Meist geht es um Parkrempler und Unachtsamkeiten“, sagt Franz. In der Nachbarstadt Essen etwa stellt sich die Situation anders dar. Dort hatte die Polizei im vergangenen Jahr ein Plus bei den Unfallfluchten zu verzeichnen.

Doch nicht immer geht es glimpflich aus. Allein im letzten Jahr gab es 22 Fahrerfluchten, bei denen Personen zu Schaden kamen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird unter Umständen mit drei Jahren Gefängnis, bestenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.

Was ist zu tun, wenn man selbst den Schaden hat? Teilkasko-Versicherte bleiben auf allen Kosten sitzen. Bei Blechschäden greift nur eine Vollkasko-Versicherung. Doch viele wollen ihren Schadensfreiheitsrabatt nicht riskieren, wenn es nur um eine kleine Beule oder eine Schramme im Lack geht. „Dann kann es günstiger sein, die Reparatur selbst zu bezahlen“, sagt Katrin Rüter von der „Gesellschaft Deutscher Versicherer“ (GDV). Das könne man von den Versicherungen immerhin kostenlos prüfen lassen.

Wenn es nicht bei einem Blechschaden bleibt, sondern Personen zu Schaden kommen, dann springt die Verkehrsopferhilfe ein. Das ist eine Stiftung, die bei Personenschäden anstelle des Versicherten eintritt. Ist der Täter nicht zu finden, übernimmt die Stiftung die Kosten des Opfers, die auch der Verursacher zahlen müsste.

Die Straßenkriminalität hat im vergangenen Jahr leicht zugenommen, nachdem 2010 ein Tiefststand erreicht wurde. 18 857 Delikte wurden allein in Bottrop aufgenommen. Die 590 Fälle von Fahrerflucht werden dort nicht aufgeführt.