Bottrop/Essen. . Er weint. Beteuert, wie leid ihm die Tat tut. Doch sein Opfer erreicht er nicht. „Zu spät“, wehrt die 60-jährige ab, die er in ihrem Lotto-Laden überfallen hat. Auf fünf Jahre Haft wegen mehrfachen Raubes erkennt am Mittwoch die XVI. Essener Strafkammer gegen den 23 Jahre alten Bottroper Christoph M.

Bei den Überfällen muss er ein anderes Bild abgegeben haben als im Gerichtssaal. Am 28. Oktober betritt er am Rande der Bottroper Innenstadt, nur wenige Häuser von seiner Wohnung entfernt, den Lotto-Laden, rollt seine Sturmhaube übers Gesicht und bedroht mit einer ungeladenen Gaspistole die 60-Jährige hinter dem Tresen. „Sie wirkte geschockt, als sie in die Waffe guckte“, erinnert der Angeklagte sich. Rund 1800 Euro erbeutet er. „Das habe ich dann in Drogen und Alkohol umgesetzt“, erzählt er dem Gericht. Im Nachhinein sei er geschockt über sein Verhalten, sagt er.

Maskiert und bewaffnet

Vier Wochen später, wieder an einem Freitag kurz vor Ladenschluss, steht er erneut maskiert und bewaffnet in diesem Geschäft. „Ich hatte den Flattrigen bekommen, es waren keine Drogen mehr da.“ Doch diesmal gerät er an den Falschen. Der 65 Jahre alte Ehemann sitzt im Laden und lässt sich nicht einschüchtern. Er geht auf den Räuber zu: „Du kriegst hier kein Geld mehr. Raus hier. Ich krieg dich sowieso.“ Der Angeklagte setzt sich zur Wehr, schlägt mit dem Pistolengriff zu und verletzt den 65-Jährigen am Hals. Danach rennt er aus dem Geschäft nach draußen. Am 18. Januar die dritte Tat: Diesmal sucht er die Schlecker-Filiale an der Horster Straße aus und bedroht die 52-jährige Verkäuferin. 570 Euro beträgt die Beute. Kurz danach nimmt die Polizei ihn fest.

Geldprobleme nennt der bislang nicht vorbestrafte Mann als Motiv der Überfälle.Vor den Taten will er Tabletten geschluckt und eine Flasche Wodka getrunken haben. „Benebelt“ sei er während der Überfälle gewesen. Doch das nehmen ihm seine Opfer aus dem Lotto-Laden nicht ab. „Ich habe keinen Alkohol gerochen,“ sagt sie.

Die 60-Jährige erzählt dem Gericht, wie sie noch heute unter der Tat leide. Von Schlafstörungen berichtet sie, von Angstgefühlen. Selbst den Laden werde sie verkaufen müssen. Auch ihr Ehemann ist unversöhnlich. „Wenn er einen Arsch in der Hose hätte, wäre er nach ein paar Tagen gekommen, hätte Geld zurückgegeben und sich selbst angezeigt“, sagt der 65-Jährige.

Urteil akzeptiert

Staatsanwalt Klaus Hempel hält viereinhalb Jahre Gefängnis für ausreichend, Verteidiger Irfan Durdu beantragt eine mildere Strafe. Aber daran denkt die Kammer nicht, überbietet den Ankläger sogar noch. Richter Martin Hahnemann deutet an, dass Christoph M. damit ganz gut weggekommen sei. Der sieht es ähnlich und verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil.