Bottrop. Hans-Dieter Neumann hat seine Frau zehn Jahre lang gepflegt, bis sie plötzlich verstorben ist. Nun fängt er an, wieder ins Leben zurückzukehren.

Zehn Jahre lang hat Hans-Dieter Neumann das Haus kaum verlassen. Er blieb bei seiner Frau, wusch sie, zog sie um, half ihr beim Essen. Nun ist sie plötzlich an Nierenversagen gestorben und Hans-Dieter Neumann „fängt wieder an zu leben“, wie seine Schwiegertochter sagt. Sie hat ihn für den Gewinn des 500-Euro-Gutscheins vom Restaurant Amanda vorgeschlagen.

Hans-Dieter Neumanns Frau hatte Elephantiasis – die schwerste Form des Lymphödems, das Körperteile massiv anschwellen lässt. Vor gut zehn Jahren stürzte sie und die Familie schaffte es nicht mehr, sie hochzuheben. Sie musste die Feuerwehr rufen. „Da hat sie entschieden, das Haus nicht mehr zu verlassen“, erzählt die Schwiegertochter Katja Neumann. „Mir kann ja keiner mehr helfen“, habe sie gesagt. Und Dieter blieb bei ihr.

Bottroper hat seine Frau zu Hause gepflegt

Zehn Jahre älter als seine Frau sei es oft schwer gewesen, sie zu pflegen. Aber Hans-Dieter Neumann tat, was er konnte: Er verließ kaum noch das Haus, wenn dann nur mit dem Handy in der Hand, um immer erreichbar zu sein, wenn seine Frau ihn brauchte. Er, der immer gerne draußen war, den Schrebergarten pflegte, sich mit Freunden traf, bestellte sich Sky nach Hause, um seine Freunde zum Fußballgucken zu sich zu holen. „Er hat sich aufopferungsvoll um meine Schwiegermutter gekümmert“, sagt Katja Neumann.

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Im April ist Hans-Dieter Neumanns Frau plötzlich verstorben. „Er realisiert erst jetzt langsam, dass er auch mal essen gehen kann, ohne auf Abruf zu stehen und immer auf das Handy zu schauen“, sagt die Schwiegertochter. Sie hat sich bei uns gemeldet, um mit dem Amanda-Gutschein dem 79-Jährigen eine Freude machen zu können. Als sie ihm davon erzählte, dass er in der engeren Auswahl ist, seien die Tränen gelaufen.

Sollten sie gewinnen, wollen die Neumanns mit der ganzen Familie essen gehen: Katja und ihr Mann, die beiden erwachsenen Kinder und die zwei Enkelkinder (knapp ein Jahr und zwei Jahre alt). Ebenfalls mitkommen soll die Patentante ihres Mannes, die die Familie unterstützt, und der Bruder der verstorbenen Schwiegermutter, der an einer Behinderung leidet.