Bottrop. Die Bottroper Firma Agathon hatte sich gegen die Wahl eines Betriebsrates gewährt. Nun hat das Arbeitsgericht für die Gewerkschaft entschieden.
Vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen haben die Bottroper Firma Agathon und die IG Metall einen Vergleich zugunsten der Gewerkschaft geschlossen: Agathon ist verpflichtet, einen Ort für eine Betriebsversammlung zur Verfügung zu stellen. Die IG Metall hatte dem Hersteller von Schokoladengussformen vorgeworfen, die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern.
Agathon gehört in Bottrop zu den sogenannten „Hidden Champions“ – vielen ist die Firma namentlich nicht bekannt, dabei ist sie in ihrem Bereich Weltmarktführer. Das Unternehmen mit Sitz am Kruppwald im Bottroper Süden stellt die Formen her, aus denen Firmen wie Ferrero, Nestlé und Lindt ihre Schokoladen-Spezialitäten gießen. Agathon beliefert Firmen in 52 Ländern, zählt rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
IG Metall: Agathon soll Betriebsratswahl verhindert haben
Nachdem der frühere Betriebsrat in den Ruhestand gegangen war, hatte es zunächst keinen Nachfolger gegeben. Ilbaz Öztas, der seit über 20 Jahren für Agathon arbeitet, hatte sich schließlich mit drei Kollegen an die IG Metall gewendet, hatte zusammen mit dem Gewerkschaftsvertreter Michael aus der Wiesche eine Einladung zur Versammlung an alle im Betrieb Beschäftigten formuliert. In der Versammlung sollte ein Betriebsrat gewählt werden.
Agathon-Geschäftsführer Volker Krämer habe dies allerdings verhindert und eine Versammlung auf dem Betriebsgelände nicht zugelassen und Michael aus der Wiesche als IG-Metall-Vertreter ausgeladen. Kurz darauf war Ilbaz Öztas fristlos entlassen worden, „aus wichtigem Grund“, der im Schreiben, das der WAZ vorliegt, nicht weiter definiert wird. Zudem bekam Öztas ein „Haus- und Gebäudeverbot“. Agathon nahm „aufgrund interner betrieblicher Abläufe und einem laufenden Gerichtsverfahren“ keine Stellung zu der Sache.
Bottroper „Hidden Champion“: Agathon muss Raum für Betriebsversammlung stellen
Nun aber muss das Unternehmen eine Betriebsversammlung zulassen und einen Ort dafür organisieren. Zudem ist Agathon verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass die Einladung zu der Wahlversammlung rechtzeitig in einer Weise bekannt gemacht wird, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, vom Ort, Tag, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren und an ihr teilzunehmen“, so das Gericht.
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Für die IG Metall ein erster Sieg, wenngleich es noch besser gewesen wäre, wenn die Richterin direkt die vier vorgeschlagenen Betriebsräte eingesetzt hätte, sagt Michael aus der Wiesche. „Aber es ist gut, dass eine Einigung erzielt wurde, sonst wären wieder ein bis zwei Monate vergangenen bis zum nächsten Kammertermin.“ Noch habe er von Agathon keinen Ort für die Betriebsversammlung mitgeteilt bekommen.
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Unterdessen steht die Verhandlung über die fristlose Kündigung von Ilbaz Öztas noch aus. Er hatte im Mai nach eigenen Angaben sofort das Gelände verlassen müssen, sei von drei Männern zum Werkstor begleitet worden, habe seine Zugangskarte abgeben und seinen Spind leeren müssen. Mit Unterstützung der IG Metall hat er Kündigungsschutzklage eingereicht.
Agathon zieht Mitte 2024 von Bottrop nach Essen
Sollte er diese gewinnen, müsste Agathon ihn wieder einstellen und seine finanziellen Verluste erstatten. Gegenüber der Arbeitsagentur ist Öztas beweispflichtig, dass er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Wegen des laufenden Verfahrens hat die Arbeitsagentur aber keine Sperrzeit erlassen, in der er kein Geld bezogen hätte, sondern zahlt ihm aktuell Arbeitslosengeld I aus.
Agathon hatte Ende vergangenen Jahres angekündigt, nach Essen-Karnap zu ziehen. Das habe im Unternehmen für Unruhe gesorgt und viele Fragen in der Belegschaft aufgeworfen, sagt Michael aus der Wiesche. So sei das Bestreben, einen Betriebsrat zu wählen, noch mal befeuert worden. Die wachsende Firma hatte in Bottrop keine Erweiterungsflächen gefunden. Der Umzug an den neuen Standort in Essen ist für Mitte 2024 geplant.