Bottrop. Ende Februar laufen voraussichtlich die letzten Testpflichten aus. Deshalb werden die Bottroper Testzentren dichtmachen - außer einem vielleicht.
Das Land lässt die Coronatestverordnung am Dienstag auslaufen. Damit enden alle Quarantäne- und fast alle Testpflichten. Das lässt die Nachfrage nach Coronatests in Bottrop abstürzen. Die ersten Testzentren haben deshalb bereits geschlossen, die anderen haben ihre Öffnungszeiten zum Teil drastisch reduziert und kündigen die Schließung bis Ende Februar an. Nach dem Willen der Stadtverwaltung soll allerdings eine Teststelle länger aufbleiben.
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Das ist das DRK-Testzentrum im Saalbau. Dort will die Stadt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch künftig freiwillige Tests anbieten, obwohl sie dazu als Arbeitgeber ab Mittwoch nicht mehr verpflichtet ist. Deshalb soll das DRK dort weitere Tests anbieten. Die Verhandlungen dazu laufen, sagen Stadtsprecherin Sarah Jockenhöfer und Benedikt Böhm-Eichholz, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Bottrop.
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„Stand jetzt betreiben wir das Testzentrum im Saalbau bis Ende Februar, auch mit Blick auf den Sitzungskarneval im Februar“, sagt Böhm-Eichholz. „Das macht medizinisch Sinn; ob es sich rechnet, werden wir sehen.“ Über eine Öffnung bis Ende März soll in der nächsten Sitzung des Krisenstabes entschieden werden.
Bottrop: Die Nachfrage nach Tests sinkt seit Dezember
Schon vor Auslaufen der Landesverordnung ist die Nachfrage nach Tests abgestürzt, meldet die Stadtverwaltung. Ein Zahlenvergleich: Zu Corona-Spitzenzeiten wie im Frühjahr 2021 gab es mehr als 90.000 Tests im Monat. Im November wurden in Bottrop noch mehr als 29.000 Test durchgeführt, im Dezember sank die Zahl auf knapp über 22.000. Und bis zum 24. Januar wollten sich nur noch 12.730 Menschen testen lassen, Tendenz weiter stark sinkend. Deshalb bietet der Arbeitersamariterbund an der Teststelle Am Lamperfeld Testungen nur noch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 11 Uhr an.
Bereits abgebaut sind etwa die Teststellen von „Corona Test West“ auf dem Betriebsgelände der Vestischen an der Hiberniastraße. Die meisten anderen Betreiber nennen Ende Februar als Schließungstermin wie Selim Ates, Geschäftsführer von Medco mit den drei großen Teststellen am Bergwerksparkplatz an der Fernewaldstraße, bei Möbel Beyhoff und im Brauhaus Kirchhellen. Dort ist die Stadt übrigens Mieterin und hat dem Brauhaus zu Ende Februar gekündigt.
Bis Ende Februar gilt noch die Testverordnung des Bundes
Der Termin Ende Februar kommt nicht von ungefähr: Bis dahin gilt die Testverordnung des Bundes, die noch kostenlose Tests vorsieht, wenn auch nicht mehr für so viele Menschen wie bisher. Stefan Kuster, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erklärt: „Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben gemäß Testverordnung des Bundes noch Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen können sich ebenfalls gratis testen lassen.“
Das Auslaufen der Bundesverordnung ist auch für das Testzentrum im Knappschaftskrankenhaus ein Datum, das die Geschäftsgrundlage verändert. „Das Corona-Testzentrum am Knappschaftskrankenhaus Bottrop wird noch bis Ende Februar Testungen für die Bevölkerung und für die ambulanten Patienten des Hauses anbieten“, sagt Krankenhaussprecherin Annina Eifert. „Zum Monatsende wird das Testzentrum dann seinen Betrieb einstellen. Besucher benötigen schon jetzt für den Zugang zum Krankenhaus nur noch einen negativen Selbsttest.“
Wenn Menschen ab März noch Tests machen wollen, wenden sie sich also vertrauensvoll an ihren Arzt oder Apotheker? „Stand jetzt ist: Ich weiß es nicht“, sagt Bottrops Apothekensprecherin Birgit Lauer. Ihr Verband versucht herauszukriegen, ob und wie Apotheken ab 1. Februar die Tests abrechnen können.
Test in der Praxis wird zur „rein ärztlichen Entscheidung“
Und die Ärzte? Testen die weiter? Auch das ist gar nicht so einfach, sagt KVWL-Sprecher Kuster. „Ob Ärztinnen und Ärzte nach dem 31. Januar weiterhin PCR-Tests durchführen, liegt dann in ihrem Ermessen. Denn insbesondere bei fehlenden Symptomen ist ein PCR-Test nicht mehr grundsätzlich angezeigt. Auch wenn es eine medizinische Indikation gibt, ist es eine rein ärztliche Entscheidung, ob ein PCR-Test erforderlich ist, der dann als Kassenleistung abgerechnet werden kann.“