Bottrop. Bankkunden müssen neuen AGB aktiv zustimmen. Das bedeutet viel Aufwand und nicht alle Kunden machen mit. Da stehen Bottrops Banken derzeit.
In Bayern hat die Sparkasse Nürnberg Medienberichten zufolge 10.000 Kunden mit der Kündigung ihrer Konten gedroht. Hintergrund: Die Kunden haben immer noch nicht die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Geldinstituts anerkannt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Banken nun vor jeder Änderung der AGB ihre Kunden um Zustimmung bieten. Die alte Praxis, wonach wer nicht widerspricht, zustimmt, ist damit nicht länger erlaubt. Auch die Bottroper Banken mussten sich entsprechend umstellen. Und Stand jetzt, sind Sparkasse Bottrop und Vereinte Volksbank von Zuständen wie in Nürnberg wohl weit entfernt.
Im Gegenteil, sagt Patrick Hötten, Leiter Vorstandsstab und Kommunikation bei der Sparkasse. Die Kunden hätten viel Verständnis gezeigt. Bei der Sparkasse ist man durch mit dem Thema. Allerdings sei der Aufwand groß gewesen, schließlich führt das Bottroper Institut rund 60.000 Girokonten.
Sparkasse Bottrop hat Kunden auf vielen Kanälen angesprochen und informiert
Im ersten Anlauf habe man viele Menschen erreicht und auch viele Zustimmungen zu den AGB erhalten. Hötten spricht von rund 50 Prozent. „Wir hatten uns ja zu Beginn des ganzen Verfahrens Fairness seitens unserer Kunden erhofft. Und das haben wir wirklich so erfahren.“ Selbstverständlich sei es im Verlaufe der Zeit immer schwieriger geworden. Man haben dann die Kunden auf verschiedenen Kanälen angesprochen – etwa beim Online-Banking oder auch beim Geldabholen über den Automaten. Gerade auf diesem Wege habe man noch wieder viele Kundinnen und Kunden erreichen können. Die Sparkasse habe aber auch vielfach die gesamten AGB per Post verschicken müssen.
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Was vielen nicht klar gewesen sei, so Hötten: Bei Konten mit mehreren Besitzern, also Ehepaaren beispielsweise, haben beide zustimmen müssen. „In der direkten Ansprache, wenn die Berater dann nachgefragt haben, haben sie ganz oft den Satz gehört, wonach der Ehemann oder die Ehefrau doch schon zugestimmt habe. Damit war der Fall für die Kundinnen und Kunden dann erledigt.“ Doch so einfach sei es eben nicht gewesen.
Sparkasse verzichtet auf Kündigungen und sieht AGB als akzeptiert
Inzwischen hätten mehr als 95 Prozent der Kunden den AGB zugestimmt. Was Hötten besonders freut: Es gab nur 27 Widersprüche und die seien teils nach Gesprächen zwischen Berater und Kunden auch noch zurückgezogen worden. Gleichzeitig klafft damit zwischen der Zahl der Zustimmungen und der Zahl der Widersprüche eine Lücke.
Es gebe Kunden, so Hötten, die habe man in den vergangenen neun Monaten versucht, auf vielen verschiedenen Wegen zu erreichen, um auch von ihnen eine Zustimmung zu erhalten – vergebens. Diesen Kunden könnte man nun – wie in Nürnberg – mit der Kündigung drohen. Das jedoch habe man in Bottrop vermeiden wollen und sich entschieden, dass es als Einwilligung gilt, wenn die Kunden das Konto weiter nutzen wollen – wohlwissend, dass damit eine „gewisse Rechtsunsicherheit“ verbunden sei.
Vereinte Volksbank hat zunächst alle Kunden angesprochen
Denn tut die Sparkasse damit nicht genau das, was der BGH in seiner Rechtssprechung verworfen hat? Hier sehe man eben schon einen juristischen Unterschied, erläutertet Hötten die Sicht der Sparkasse. Schließlich könne man nachweisen, dass man über Monate versucht habe, mit den Kunden in Kontakt zu treten. Außerdem seien die neuen AGB – und damit auch die neuen Gebühren – seit September in Kraft und es habe seither auch keine Kündigungswelle gegeben.
Die Vereinte Volksbank ist noch nicht ganz so weit. Bisher habe man in einer ersten Phase alle Kunden angesprochen, die man ansprechen müsse, sagt Volksbank-Sprecher Ralf Bröker – und dabei schon eine „sehr große Zustimmung“ erfahren. Zahlen nennt das Institut auf Nachfrage nicht. Bewusst habe die Volksbank die Zustimmung auch so einfach wie möglich gemacht – etwa beim Online-Banking oder auch hier am Geldautomaten. Dazu wurde den Anschreiben einen QR-Code beigelegt, um auch auf diesem Wege eine Zustimmung zu den AGB zu ermöglichen.
Viel Aufwand für die Bottroper Banken
In einer nächsten Phase gehe es darum, diejenigen, die bisher nicht zugestimmt haben, persönlich anzusprechen. Wobei es auch zuvor schon engen persönlichen Kontakt zu den Kunden gab, man auf Nachfragen reagiert habe und so zum Thema schon im Austausch war, erläutert Bröker.
Wie die Bank mit Kunden umgeht, die sich partout nicht melden und äußern, ist noch unklar. Ob ihnen die Kündigung droht, darüber habe man bei der Vereinten Volksbank noch nicht nachgedacht, so Bröker. „So weit sind wir auch noch lange nicht.“ Einig sind sich Bröker und Hötten, dass es für die Banken mit viel Aufwand verbunden ist. Und auch von vielen Kunden bekämen sie Unverständnis zurückgespiegelt, sagt Bröker.
Verbraucherschutz: Kündigung seitens der Bank ist rechtens
Doch haben Kunden überhaupt die Möglichkeit, sich dauerhaft den neuen AGB der Banken zu versperren? Das dürfte schwierig werden. Denn letztlich haben beide Seiten – also ausdrücklich auch die Bank – die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung zu kündigen. Eine Kündigung seitens der Band – mit angemessener Frist – sei also rechtens, sagt Claudia Berger, die Leiterin der Bottroper Verbraucherzentrale.
In der Folge müsste man dann in der Regel bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen und die dann dort gültigen AGB akzeptieren. Die Verbraucherschützerin rät also, sich im Vorhinein Gedanken zu machen, die AGB zu prüfen und dann zu überlegen, ob das Kontomodell weiterhin sinnvoll für die Betroffenen sei, oder ob es nicht sowie bei der Hausbank oder bei anderen Banken Molle gibt, die vielleicht passender sind.
Sorgen, dass die gesamte Prozedur jetzt bei jeder Preiserhöhung wiederholt werden müsse, sind unbegründet. Denn die Banken hätten ihre AGB jetzt so überarbeitet, dass Kunden künftigen Preisanpassungen bereits zugestimmt hätten, sagt Claudia Berger.