Bottrop. Im Bereich der Polizei Recklinghausen ist der kleine Waffenschein stark gefragt. Das sind die Zahlen und diese Bedingungen müssen erfüllt sein.
Das Innenministerium in NRW verzeichnet eine starke Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein. Wer in Bottrop oder Gladbeck einen solchen Schein beantragen möchte, der muss sich dafür an die Polizei wenden. Und auch dort bemerken die Verantwortlichen eine stark gestiegene Nachfrage – für den gesamten Bereich des Präsidiums Recklinghausen. Der umfasst den Kreis Recklinghausen mit allen Städten sowie die kreisfreie Stadt Bottrop.
2020 lag die Zahl der Anträge in den ersten drei Quartalen bei 431. Ein Jahr später haben im selben Zeitraum 314 Männer und Frauen einen kleinen Waffenschein bei der Polizei Recklinghausen beantragt. Der große Sprung zeigt sich aber zum aktuell laufenden Jahr. Da hat sich die Zahl der Anträge in den ersten drei Quartalen nämlich mehr als verdoppelt. Man habe in dem Zeitraum bereits 686 Anträge gezählt, sagt Sprecherin Corinna Kutschke.
Polizei fragt vor Erteilung der Genehmigung das Vorstrafenregister ab
Zahlen für die einzelnen Städte kann die Behörde nicht liefern, genauso wenig eine Erklärung für diesen sprunghaften Anstieg. Zumal bei der Beantragung des kleinen Waffenscheins keine Gründe genannt werden müssen. Jeder, der volljährig ist, kann diesen Schein beantragen, inzwischen funktioniere das sogar online, sagt Corinna Kutschke.
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Wenn dann keine Gründe nach Paragraf 41 des Waffengesetzes vorliegen – also etwa Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder psychische Krankheiten – und die Sicherheitsüberprüfung positiv endet, wird die Genehmigung erteilt. Bei der Sicherheitsüberprüfung fragt die Polizei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, dem Verfassungsschutz und im Bundeszentralregister nach möglichen Vorstrafen oder anderen Gründen, die gegen die Erteilung des kleinen Waffenscheins sprechen. Das werde übrigens turnusmäßig alle drei Jahre wiederholt, erläutert Corinna Kutschke. In zwei bis fünf Prozent der Fälle wird der Antrag aber auch abgelehnt.
Das Mitführen erlaubnisfreier Waffen ist mit dem kleinen Waffenschein erlaubt
Wer den kleinen Waffenschein hat, der darf erlaubnisfreie Waffen mit sich führen. Es handele sich dabei um entsprechend gekennzeichnete PTB-Waffen, so die Polizeisprecherin, erkennbar am entsprechenden PTB-Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Dahinter verbergen sich Reizstoff-, Schreckschuss oder Signalwaffen. Die dürfen auch in geladenem Zustand mitgeführt werden.
Sie dürfen allerdings nicht so einfach benutzt werden. Allenfalls im Fall von Notwehr dürfen sie auch abgefeuert werden. Wer keinen kleinen Waffenschein besitzt, darf die erlaubnisfreien Waffen zwar kaufen, sie in der Öffentlichkeit jedoch nicht mitführen.