Bottrop. Preise für Strom und Gas steigen. Viele Verbraucher machen sich Sorgen, suchen Hilfe. Die Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen.

Der Schock über steigende Gas- und Strompreise – er trifft viele Menschen in Bottrop. Bereits im August hat die Ele als Grundversorger die Preise für Gas nahezu verdoppelt, auch beim Strom hat die Ele den Preis angehoben. Aktuell kommt die vom Bund eingeführte Gasumlage hinzu, die den Preis für den Verbraucher nochmals in die Höhe treibt. Entsprechend hoch sind die Belastungen und auch die Sorgen der Haushalte. Viele haben auch Fragen in der aktuellen Situation und wenden sich oftmals an die Verbraucherberatung in Bottrop. Deren Leiterin Claudia Berger beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Sind die Preissteigerungen so eigentlich erlaubt?

Tatsächlich dürfe der Grundversorger die Preise erhöhen, etwa wenn bei ihm die Kosten für den Gas-Einkauf steigen, sagt Claudia Berger. Das seien Kostenfaktoren, auf die er keinen Einfluss habe. Die Preiserhöhungen betreffen dann alle Kunden in der Grundversorgung. Anders sehe es etwa aus, wenn Kunden noch einen Vertrag mit Preisgarantie haben. Dann dürfe der Anbieter in der Regel nur höhere Steuern und Abgaben – etwa die Energiesteuer – weitergeben.

Claudia Berger, die Leiterin der Verbraucherzentrale in Bottrop.
Claudia Berger, die Leiterin der Verbraucherzentrale in Bottrop. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Bei steigenden Preisen hat die Verbraucherzentrale sonst zu einem Anbieterwechsel geraten. Ist das noch sinnvoll?

„Ein Anbieterwechsel macht zurzeit keinen Sinn“, stellt die Leiterin der Bottroper Beratungsstelle klar. Von den in den Vergleichsportalen gelisteten Anbietern müsse ein Großteil das Gas an der Börse kaufen – zu entsprechenden Preisen. Die würden dann an den Verbraucher weiter gegeben. Für Bottrop sei im Moment die Grundversorgung der Ele am preiswertesten. Angebote mit Preisgarantie seien kaum noch zu finden oder seien dann richtig teuer. Andere Stadtwerke nehmen oft nicht mal mehr Neukunden auf. Claudia Berger rechnet auch damit, dass die Ele ihre Preise nicht so schnell noch einmal anheben muss. Man werde das dort schon mit Weitblick kalkuliert haben.

Was muss ich tun, wenn ich meine Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Hier wird es schwierig. Denn anders als in Vergangenheit, kämen inzwischen verstärkt Verbraucher, die den monatlichen Abschlag schon nicht mehr zahlen können. In der Vergangenheit seien die Probleme oft erst aufgetreten, wenn die Jahresabrechnung kam und möglicherweise eine Nachzahlung fällig war. In dem Fall konnte man in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren. „Beim monatlichen Abschlag geht das nicht, weil das ja im Prinzip schon eine Ratenzahlung auf die Endabrechnung ist“, sagt Claudia Berger. Davon ab würde eine Kürzung der monatlichen Abschläge das Problem nur nach hinten verschieben – auf die Jahresrechnung. Darauf ließen sich die Energieversorger auch nicht ein. Die Expertin berichtet von einem aktuellen Fall aus der Beratung. Der Kunde kann den monatlichen Abschlag – angesetzt auf 430 Euro – nicht zahlen. Auf sein Angebot, 350 Euro zu zahlen, sei der Versorger nicht eingegangen.

Anders dagegen die Situation, wenn es um die Jahresrechnung geht. Hier seien in der Regel Ratenzahlungen möglich. Der Verbraucher müsse sich nur selbst kümmern. Aus Erfahrung weiß Claudia Berger: „Wenn man sich als Kunde mit dem Problem bei der Ele meldet, bietet die in der Regel eine Zahlung in sechs Monatsraten an.“ Wem auch das zu hoch sei, der könne sich etwa von der Verbraucherzentrale unterstützen lassen, dann seien auch weitere Monatsraten möglich. Davon ab können – je nach Höhe und Art des Einkommens – auch Jobcenter oder Sozialamt unterstützen. Hilfe bietet die Verbraucherzentrale entweder vor Ort oder im Internet unter Verbraucherzentrale.nrw. Unter dem Punkt Energie sind aktuelle Infos und Beratungsangebote ebenso zu finden wie Musterbriefe.

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Muss ich die Gasumlage zahlen?

Zunächst einmal ist die Absicht klar, dass jeder private und gewerbliche Gaskunde in Deutschland diese Umlage zahlen soll. Die Einnahmen sollen die Gasimporteure stabilisieren. Gleichwohl gebe es Diskussionen um die Umlage, weiß Claudia Berger. So werde aktuell seitens des Wirtschaftsministeriums geprüft, ob auch Kunden, die Verträge mit Preisgarantie haben, die Umlage zahlen müssen. Womöglich kippt die Umlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nun sogar ganz. Grundsätzlich sollte man sie aber zahlen, wenn der Versorger sie einfordert. Im Zweifel sollte man aber schriftlich klar machen, dass man die Umlage nur „unter Vorbehalt“ zahle. Grundsätzlich aber würden alle Anbieter die Umlage erheben, auch mit einem Anbieterwechsel – der ja derzeit, siehe oben, eh nicht sinnvoll ist – kann man der Umlage nicht entgehen.

Ist es sinnvoll, zusätzlich Geld beiseitezulegen für die Energierechnung?

Wer die Möglichkeit hat, sollte das tun, rät Claudia Berger. So könne man sich für eine mögliche Nachzahlung wappnen. Ihr Tipp: „Wer kann, sollte 50 Euro im Monat beiseitelegen.“ Allerdings weiß sie auch, dass es viele Menschen gibt, denen das nicht so leicht fällt. Zumal die Preissteigerungen ja nicht nur den Bereich Energie betreffen. Denn die meisten Kunden, die in den letzten Monaten ihre preiswerten Verträge verloren hätten, stünden vor einem Problem. Der Gasabschlag sei in der Regel auf zwölf Monate kalkuliert, davon sind sechs Monate die Heizperiode, davon wiederum drei intensiv. Wer nun aber etwa im Herbst in der Grundversorgung landet und im April die Endabrechnung bekommt, der landet voll in der Heizperiode, muss mit seinem Abschlag also die Monate mit dem hohen Verbrauch abdecken, erläutert die Verbraucherschützerin. Auch deshalb ließen sich Anbieter nicht darauf ein, den Abschlag zu senken (s. oben).

Wie kann ich Verbrauch und Kosten unter Kontrolle halten?

Grundsätzlich sollte man regelmäßig die Zählerstände bei Strom und Gas kontrollieren. Der Gaszähler zeigt den Verbrauch in Kubikmetern an. Um den Verbrauch in Kilowattstunden grob zu errechnen müsse man den Zählerstand mit zehn multiplizieren, so Claudia Berger. Mache man das regelmäßig, so bekomme man anhand der Vorjahresverbräuche eine Idee, wie sich der Verbrauch entwickle. Ansonsten empfiehlt die Verbraucherschützerin das Führen eines Haushaltsbuchs, um alle Kosten im Blick zu haben. „Nur so kann ich meine Ausgaben kontrollieren und sehen, wo ich noch sparen kann und mir überlegen, wo ich vielleicht auch bewusst nicht verzichten möchte.“

Wie kann ich Energie sparen?

Hier hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite viele Tipps gesammelt, darunter auch vermeintlich profane, die viel bringen. Das Absenken der Temperatur in den Wohnräumen etwa gehört dazu. Gleichzeitig warnt Claudia Berger aber davor, in nicht genutzten Räumen die Heizung komplett abzudrehen. Dadurch steigt die Gefahr der Schimmelbildung. Sie rät hier zu Temperaturen um die 15 Grad. So verhindere man auch den Kamineffekt: Beim Öffnen der Türen zu kalten Räumen zieht dann nämlich die Wärme aus den anderen Zimmern dort hinein. Weiter empfiehlt die Verbraucherberatung die Zubereitung von heißem Wasser im Wasserkocher – auch fürs Nudel- oder Suppekochen. Das Aufheizen des Wassers auf dem Herd verbrauche viel mehr Energie. Auch Sparduschköpfe heben Einsparpotenzial.