Bottrop. Die Stadt Bottrop übernimmt künftig höhere Mieten für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen. Das sind die neuen Regelsätze.

  • Die Stadt Bottrop hebt die Mietzahlungen für Empfänger von Transferleistungen an.
  • Die neuen Werte sind anhand von 10.000 Datensätzen berechnet worden.
  • Bottrop zahlt im Vergleich zu den Nachbarstädten relativ viel.

Die Stadt Bottrop übernimmt demnächst höhere Mieten für die Unterkünfte von Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen. Im Sozialausschuss wurden die neuen Eckpunkte dazu vorgestellt. Demnach übernimmt die Stadt für Alleinstehende demnächst Kaltmieten von bis zu 408,50 Euro – bei maximal 50 Quadratmetern Wohnfläche. Bisher waren es 385,50 Euro. Zwei Personen stehen demnach 65 Quadratmeter zu mit einer Miete von 504,40 Euro. Hier lag die Grenze bisher bei 488,15 Euro.

Je mehr Menschen in einer Wohnung zusammenleben, umso größer darf sie sein und umso mehr zahlt die Stadt dann auch dafür. Hinter den Zahlen liegt ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“, das die Stadt mit Unterstützung von Experten entwickelt hat. Grundlage ist nicht mehr einfach nur der Mietspiegel.

Stadt Bottrop hat Datensätze von mehr als 10.000 Mietobjekten

Vielmehr habe man alle Wohnungsvermieter angeschrieben und daher rund 10.000 Datensätze zur Verfügung gehabt, um die neuen Werte zu berechnen. Mietverträge, die maximal ein Jahr alt sind, habe man dann besonders gewichtet, um ein realistisches Bild der Bestandsmieten zu erhalten, dazu wurden auch Angebotsmieten etwa aus Immobilienanzeigen im Internet oder in Zeitungen herangezogen.

Martin Möller vom Unternehmen Analyse und Konzept, das das schlüssige Konzept für die Stadt erstellt hat, erläutert das Vorgehen im Sozialausschuss detailliert. Denn die Höhe der Miete, die das Sozialamt übernimmt, setzt sich nicht allein aus den Mieten auf dem Markt zusammen. Auch der Blick auf die Nachfrage ist Teil der Analyse.

Wohnungen sind tatsächlich in Bottrop verfügbar

Und so haben die Experten ermittelt, dass rund 29 Prozent der Einpersonenhaushalte nach Wohnungen im unteren – sprich preiswerten – Segment suchen. Bei größeren Haushalten sinkt der Anteil leicht, ab den Fünf-Personen-Haushalten steigt er dann wieder eklatant an. Hier sind 36 Prozent auf der Suche nach preiswertem Wohnraum.

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Heißt aber auch, dass sich die Experten die Verfügbarkeit dieser Wohnungen aktuell auf dem Markt angesehen haben – und geprüft haben, zu welchen Preisen sie gemietet werden können. Aus all diesen Werten wurde dann die Miethöhe ermittelt. Damit sei aber auch klar, dass die Wohnungen, über die hier gesprochen werde, auch tatsächlich in Bottrop verfügbar sind, so Möller im Ausschuss. So reiche der Grenzwert für Single-Haushalte für 69 Prozent der Neuvermietungen in dem Segment am Markt.

Schlüssiges Konzept stieß im Ausschuss auf Zustimmung

Allerdings, so Sozialdezernentin Karen Alexius-Eifert, sei es immer noch Sache der Vermieter zu entscheiden, an wen sie vermieten. Sprich: Man wisse, dass es diese Wohnungen gibt, eine Garantie, dass sie auch an diejenigen vergeben werden, die Transferleistungen beziehen, gebe es eben nicht.

Nichtsdestotrotz stießen das Konzept und die damit verbundenen Mietpreise im Ausschuss auf Zustimmung. Josef Weiner, Vorsitzender des Sozialverbands VdK in Bottrop, mahnte an, dass die Werte jährlich überprüft werden müssten. Gleichzeitig könne er den jetzt vorgelegten Zahlen zustimmen, wisse aus der Praxis auch, dass viele Betroffene mit den Werten, die zuletzt galten, ausgekommen sind.

Stadt Bottrop zahlt verglichen mit Nachbarstädten viel

Ein Vergleich mit den Nachbarstädten zeigt dann auch, dass Bottrop vergleichsweise viel zahlt. Der Kreis Recklinghausen billigt Einpersonenhaushalten 412,50 Euro zu, die Stadt Essen 410 Euro. Alle anderen Städte liegen unter den Bottroper Werten, in Gelsenkirchen liegt die Mietobergrenze für Alleinstehende bei 350 Euro.

Das sei eben immer auch abhängig vom jeweiligen Wohnungsmarkt, deshalb sehe die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts auch vor, dass die Werte vor Ort ermittel werden müssen, so Möller. Hinzu komme: Bei den Werten handele es sich nicht um Grenzwerte, sondern um „Nicht-Prüfungsgrenzen“. Heißt also, geht es um größere Wohnungen oder höhere Mietzahlungen, müsse das individuell geprüft werden.

Kritik – wenn auch nicht inhaltlich – übte Linken-Vertreter Niels-Holger Schmidt. Er bemängelte, dass es keine schriftliche Vorlage, sondern lediglich den Vortrag im Ausschuss gab. So seien die Fraktionen und Gruppen nicht in der Lage, vorab zu beraten. Aus dem Grund sei er nicht im Stande, nun eine Entscheidung zu treffen. Der Ausschuss einigte sich daher, die Werte zunächst zur Kenntnis zu nehmen und die Unterlagen den Fraktionen zukommen zu lassen. Entschieden wird dann im Rat.