Bottrop/Oberhausen. Decathlon will eine neue Filiale gegenüber dem Centro Oberhausen bauen. Die Stadt Bottrop will das verhindern – und verzögert den Baustart.
Die Debatte ist schon über sechs Jahre alt: Der Sportartikel-Discounter Decathlon will eine Filiale gegenüber dem Centro in Oberhausen bauen. Geplant sind 4500 Quadratmeter Verkaufsfläche in einer eingeschossigen, acht Meter hohen Halle auf dem Gelände des ehemaligen Stahlwerks am Brammenring in der Neuen Mitte. Die Stadt Oberhausen hatte dem französischen Unternehmen 2019 einen positiven Bauvorentscheid erteilt, dagegen ist die Stadt Bottrop aus Sorge um ihre eigene Innenstadt juristisch vorgegangen – und hat nun einen ersten Teilerfolg erzielt.
Bottrop hatte nach Abstimmung mit den Rechtsämtern der Städte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Bauvorbescheid eingereicht. Das hat nun den erteilten Vorbescheid aufgehoben, er sei hinsichtlich des Umfangs der zentrenrelevanten Sortimente unbestimmt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Decathlon in Oberhausen: Zentrenrelevante Produkte auf 800 Quadratmetern erlaubt
Die Thematik ist komplex. Im Kern geht es darum, dass Bottrop und die Nachbarkommunen um ihre Innenstädte fürchten, droht doch mit einer solchen Neueröffnung nur eine Viertelstunde Autofahrt entfernt eine Konkurrenz für die hiesigen Einzelhändler. Außerhalb der Stadtzentren dürfen Händler nur in begrenztem Maß sogenannte zentrenrelevante Ware, wie zum Beispiel Schuhe oder Sportbekleidung, anbieten. Im Fall Decathlons wäre das auf rund 800 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich.
In dem 37-seitigen Urteil des Verwaltungsgerichtes gehen die Richter detailliert auf das Einzelhandelsgutachten der GMA (Gesellschaft für Markt und Absatzforschung) ein, auf dessen Grundlage Oberhausen den Vorbescheid erteilt hatte. Dabei geht es um die verschiedenen Segmente, die Decathlon in seiner neuen Filiale anbieten will und inwieweit diese zu zentrenrelevanten Produkten gezählt werden können.
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Im Urteil heißt es: „Die Kammer kann den von der Beigeladenen vorgelegten Dokumenten nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass die Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten in der Summe nicht mehr als 800 Quadratmeter betragen.“ Der Umfang zentrenrelevanter Artikel innerhalb der Abteilung „andere Teamsportarten“ sei aus den Bauvorlagen nicht ersichtlich, es könne nicht festgestellt werden, dass diese Obergrenze „in jedem Fall eingehalten wird“. Beigeladene in dem Prozess war die DD Unternehmensentwicklungs GmbH, eine Tochter von Decathlon.
Bottrops Technischer Beigeordnete: „Ein kleiner Erfolg“
Für Bottrops Technischen Beigeordneten Klaus Müller ist die Einschätzung der Kammer am Verwaltungsgericht „ein kleiner Erfolg“ – aber noch nicht ausreichend, um die Ansiedlung Decathlons tatsächlich zu verhindern. Parallel läuft derzeit noch ein von Bottrop angestoßener Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht Münster.
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Zudem habe Decathlon, so Oberhausens Stadtsprecher Frank Helling, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes gestellt. Rechtskräftig ist es also noch nicht. „Das gerichtliche Verfahren betreffend den Decathlon erteilten positiven Bauvorbescheid ist damit nach wie vor offen“, so Helling. „Daher müssen Planungen aktuell nicht überarbeitet werden.“
Die Stadt Oberhausen halte grundsätzlich an der Ansiedlung Decathlons fest, sie sei für jede Stadt attraktiv, wie die Beispiele Essen und Herne zeigten, wo der Sportartikel-Discounter große Märkte betreibt.
Decathlon: „Oberhausen ist der richtige Standort für uns“
Und auch Decathlon selbst weicht nicht von seinem seit Jahren währenden Ziel ab. „Decathlon möchte gerne eine Filiale in Oberhausen eröffnen. Wir sind uns nach wie vor mit der Stadt einig, dass dies der richtige Standort für uns ist“, sagt Sprecherin Nora Lühne auf Anfrage. Es gebe „keinen vergleichbaren Standort in den Nachbarstädten, der für eine Ansiedlung infrage kommen könnte“.
Das Unternehmen werde nun den Ausgang des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht abwarten, ob eine Überarbeitung der Planung notwendig wird. Eine zeitliche Einschätzung, wann tatsächlich eine Entscheidung fällt, kann Decathlon nicht abgeben.