Bottrop. Die Mitgliedschaft bei McFit ist teurer geworden. Die Zustimmung erfolgt über eine seltsame Masche am Drehkreuz. Das müssen Bottroper wissen.
Die Fitnesskette McFit hat zum 1. April die Preise erhöht und damit so manchen Kunden verärgert. Nun kostet die Mitgliedschaft pro Monat 24,90 Euro anstatt vorher 19,90 Euro. Das gilt auch für bevorstehende Verträge. Für Unmut sorgt die Art und Weise.
Das Unternehmen stellte an den Eingängen zuvor Schilder auf, die die neuen Preise ankündigten. „Für die geplante Beitragsanpassung benötigen wir deine Zustimmung“, war dort zu lesen. „Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung.“
Das rät die Verbraucherzentrale in Bottrop
Wenn also eine Kundin oder ein Kunde das Drehkreuz passiert, stimmt sie oder er automatisch der Erhöhung zu. Ein Widerspruch ist nur telefonisch oder über ein Online-Formular möglich. Eine Anfrage der WAZ Bottrop an die Pressestelle von McFit zur Preiserhöhung blieb bislang unbeantwortet. „Wer durch das Drehkreuz spaziert, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, hat aus unserer Sicht keine wirksame Zustimmung erteilt und kann einer Erhöhung des Beitrages immer noch widersprechen“, erklärt Claudia Berger, Leiterin der Bottroper Verbraucherzentrale.
Die Expertin erklärt, welche Rechte Verbraucher generell bei Vertragsänderungen und Preisanpassungen haben. „Grundsätzlich gilt: Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das betrifft auch den vereinbarten Preis“, so die Verbraucherschützerin. Eine nachträgliche Preiserhöhung sei daher nicht ohne weiteres möglich. Viele Fitnessstudioverträge würden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch Preisanpassungsklauseln enthalten. Claudia Berger weiter: „Damit behalten sie sich eine nachträgliche Preiserhöhung vor. Damit eine solche Klausel wirksam ist und sich das Studio darauf berufen kann, muss sie strenge Voraussetzungen erfüllen.“
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Viele dieser Klauseln würden diese Anforderungen allerdings nicht erfüllen und seien damit unwirksam. Eine nachträgliche Preisänderung sei dagegen grundsätzlich dann möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind. Mittels „Drehkreuzregelung“ soll bei McFit anscheinend diese Zustimmung von den Mitgliedern eingeholt werden, so die Verbraucherschützerin.
Das gilt rechtlich für Mitglieder in Fitnessstudios
Mitglieder eines Fitnessstudios müssten ihrer Zahlungsverpflichtung in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachkommen. Diese könne je nach Vertrag bis zu 24 Monate betragen. „Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum“, so Claudia Berger. Widersprechen Verbraucher nachträglich angekündigten Preiserhöhungen oder besteht keine wirksame Preisanpassungsklausel, auf die ein Unternehmen seine einseitige Vertragsänderung stützen kann, dann läuft der Vertrag zu dem ursprünglich vereinbarten Preis weiter und kann unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich für Verbraucher dagegen in der Regel nicht allein aus der Ankündigung einer Preiserhöhung.