Bottrop. Der Netto-Discounter an der Osterfelder Straße ist ab Montag geschlossen. Bei der geplanten Filiale im Ex-Karstadthaus scheint sich was zu tun.

Im ehemaligen Karstadt-Haus liegt das Erdgeschoss nach wie vor verwaist da. Die Arbeiten für die neue Netto-Filiale haben immer noch nicht begonnen. Die Filiale an der Osterfelder Straße ist zwar noch geöffnet, ein Schild an der Tür kündigt aber die Schließung für den 11. April an. Und wie geht’s dann weiter?

Eine entsprechende Anfrage der Lokalredaktion hat der Discounter nicht beantwortet. Daher ist auch unklar, was mit den Beschäftigten der Filiale geschieht. Eigentlich hätten die ja nahtlos wechseln sollen, doch das funktioniert so wohl nicht. Werden sie so lange auf andere Filialen in der Region aufgeteilt? Auch dazu schweigt die Pressestelle des Unternehmens.

Straßenverkehrsamt bearbeitet Antrag zur Belieferung über die Fußgängerzone

Neuigkeiten gibt es dagegen von der Stadt Bottrop. Dort sei inzwischen der Antrag eingegangen, die geplante Filiale in der Innenstadt über die Fußgängerzone Am Pferdemarkt zu beliefern, sagt Sarah Jockenhöfer von der städtischen Pressestelle. Federführend ist da das Straßenverkehrsamt.

Der netto-Markt an der Osterfelder Straße in Bottrop schließt. Ein Plakat verkündet dass am Montag um 20 Uhr hier Schluss ist.
Der netto-Markt an der Osterfelder Straße in Bottrop schließt. Ein Plakat verkündet dass am Montag um 20 Uhr hier Schluss ist. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Zur Erinnerung: Zuletzt hatte die Leiterin des Straßenverkehrsamtes, Monika Werwer, Mitte März noch erklärt, dass ein solcher Antrag noch nicht vorliege. Um eine Anlieferung mit Lkw in der Fußgängerzone zu genehmigen, brauche sie aber „Skizzen der kompletten Fahrtwege; Auskunft dazu, wie die Fahrzeuge rangieren; Angaben dazu, wann die Lkw eintreffen, zur Anzahl der Liefervorgänge und darüber, wie lange das jeweils dauert“, erläuterte Monika Werwer.

Polizei und Tiefbauamt reden bei der Genehmigung auch noch mit

Doch auch wenn diese Unterlagen nun vorliegen, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie lange die Bearbeitung seitens der Stadt dauere, sagt Sarah Jockenhöfer. Aber: Man wisse um die Wichtigkeit des Antrags. Nur ist das Straßenverkehrsamt nicht allein entscheidend. Auch die Polizei oder das Tiefbauamt müssen dazu gehört werden. Geht es doch um die Sicherheit in der Fußgängerzone und auch um die Frage, ob das Pflaster dort die Belastungen durch schwere Lkw aushält.

Das Brandschutzkonzept dagegen, was über Monate ein Problem war und nicht vorlag, ist inzwischen bei der Stadt eingegangen und auch schon genehmigt.

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