Kirchhellen. Drei Wochen nach ihrer Abschiebung vor Weihnachten darf eine dreiköpfige Familie nach Bottrop zurückkehren. Auf legalem Wege, sagt die Stadt.
Die Abschiebung einer dreiköpfigen Familie kurz vor Weihnachten in den Kosovo steht vor einem glücklichen Ende. Wenn alles glatt läuft, können Burim und Shkurta Sylejmani schon in wenigen Wochen legal wieder nach Bottrop einreisen. Gut, aber nicht schön, sagt dazu der Kirchhellener Bäckermeister Markus Kläsener, der bei der Ausländerbehörde für seinen Gesellen gekämpft hat. „Doch die Ausweisung war und bleibt Unrecht.“
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Das Ehepaar aus dem Kosovo war 2016 nach Bottrop gekommen, 2018 wurde Tochter Nila geboren. Ihr Asylantrag war abgelehnt worden, deshalb wurden sie in Bottrop nur geduldet. Burim Sylejmani hatte bei Kläsener eine Bäckerlehre begonnen. Mit dem damaligen Leiter der Ausländerbehörde hatte Kläsener vor der Gesellenprüfung vereinbart: Wenn Sylejmani seine Gesellenprüfung besteht, darf die Familie bleiben. Denn der Mann wird dringend gebraucht in der Backstube in Kirchhellen – auch im Bäckerhandwerk ist der Fachkräftemangel groß.
Polizei stand am Morgen des 14. Dezember vor der Tür
Sylejmani schaffte die Gesellenprüfung und wurde bei Kläsener eingestellt. Dennoch klopfte die Polizei am Morgen des 14. Dezembers an der Wohnungstür und schob die Familie wegen angeblich nicht vorgelegter Dokumente und verstrichener Fristen über den Flughafen Frankfurt in den Kosovo ab.
Auf WAZ-Anfrage hat der Fachbereich Recht und Ordnung den Fall überprüft und einen Weg zurück aufgezeigt, der jetzt auch beschritten wird. Bäcker Kläsener arbeitet zusammen mit der Ausländerbehörde an einem Antrag nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die Agentur für Arbeit bestätigt dafür den Fachkräftemangel.
Stadt Bottrop: „Verfahren ist nur noch Formsache“
Mit dem genehmigten Antrag kann sich nicht nur der Bäckergeselle, sondern können auch Frau und Tochter bei der deutschen Botschaft im Kosovo ein Visum zurück nach Bottrop holen. „Damit kann die Familie legal einreisen“, sagt Stadt-Sprecher Thorsten Albrecht. „Das Verfahren ist jetzt nur noch eine Formsache.“ Die abgeschobene Familie hatte befürchtet, „dass die Frau und die kleine Nila nicht von Anfang an mitreisen dürfen, weil es das Gesetz so vorgibt“, berichtet Nilas Onkel Tallant Emini.
Und wie hat die Familie die Abschiebung verkraftet? Sie ist bei Verwandten untergekommen, es gehe ihr „den Umständen entsprechend gut“, sagt Emini. Aber: „Die kleine Nila verlangt ihr Bett, ihr Haus und ihre Freunde. Jedes Mal müssen die Eltern sie vertrösten, damit die Kleine ruhig bleibt.“ Ein großes Lob spricht er den Bottroper Nachbarn der Familie aus: „Die Nachbarschaft der Sylejmanis ist sehr hilfsbereit. Sie sammelt zum Beispiel die Post und leitet sie an mich weiter.“
So läuft das beschleunigte Verfahren
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren, mit dem auch die Sylejmanis binnen weniger Wochen an ihre Visa kommen sollen.
Dafür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde, die etwa Zustimmung der Arbeitsagentur einholt. Die Behörde erteilt dann eine sogenannte Vorabzustimmung. Mit diesem Dokument kann die Familie Visa beantragen, die in der Regel binnen drei Wochen ausgestellt sein sollen.
Wichtig für die Sylejmanis ist die Bestimmung: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.