Bottrop-Kirchhellen. Nach dem Gutachten zu Wölfin Gloria, laut dem sie nicht geschossen werden darf, äußert das Gahlener Bürgerforum Kritik. Das sind die Details.

Die Wölfe im Gebiet Schermbeck, zu dem auch Kirchhellen gehört, dürfen nicht getötet werden – weder Leitwölfin Gloria noch ihr Partner noch die vier in diesem Jahr zur Welt gekommenen Welpen. Das besagt – wie berichtet – das Gutachten, das das NRW-Umweltministerium in Auftrag gegeben hat. Eckhard Vornbrock vom Bürgerforum Gahlen kann diese Schlussfolgerung nicht nachvollziehen. Das Gutachten sei „schlecht gemacht“, findet er. Der Bottroper hingegen ist froh, nun eine rechtliche Basis zu haben.

Rechtsgutachten zu Wölfin Gloria: Weitere Risse erwartet

Die im Gutachten aufgeführten Argumente würden auch den umgekehrten Schluss zulassen, meint er. Denn das Gutachten gesteht etwa zu, dass die Wölfe in vier Fällen den empfohlenen und in 13 Fällen den geförderten Herdenschutz überwunden haben und dass diese 17 Vorfälle ein „Lernverhalten“ der Wölfe belegen. Auch hätten die Wölfe in Hünxe in kürzerer Zeit vier Ponys gerissen und ein einzelnes verletzt, obwohl diese zum Teil „mit mehreren anderen Pferden auf der Weide“ standen.

Zudem sei davon auszugehen, dass Herdenschutz-Maßnahmen für Ponys „jedenfalls bis zur Häufung der Ponyrisse im Oktober 2021 angesichts der fehlenden Vorhersehbarkeit eines solchen Geschehens eher nicht zumutbar gewesen sind“.

Es werde, so das Gutachten, auch „weiterhin Wolfsrisse auch unter Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen geben“ und die Wölfe werden „auch weitere Ponys“ reißen. Die Schlussfolgerung, dass sie „zukünftig an landwirtschaftlichen Nutztieren wie Schafen oder Damwild ernste wirtschaftliche Schäden gerade durch Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen verursachen werden, lässt sich daraus nicht ziehen,“ so das Gutachten.

Rechtsgutachten zweifelt Herdenschutzmaßnahmen bei Rissen an

Ponys in Hobbyhaltung, auch Therapieponys wie eines der vier gerissenen Ponys in Hünxe, gelten nicht als wirtschaftlicher Schaden. Und die Fälle, in denen die Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden hätten, hätten in zeitlich großem Abstand zueinander gelegen, der letzte Fall liege schon länger (seit August 2020) zurück.

Ob der jüngste Schafriss beim Hünxer Hobbyschäfer Kurt Opriel am 29. Oktober ebenfalls zu den Fällen gehörte, „kann nicht sicher festgestellt werden“. Denn der Zaun habe zwar der Förderrichtlinie entsprochen, sei aber „an einer Stelle niedergetreten“ gewesen. Möglicherweise seien die Wölfe durch dieses Loch gelangt. „Aus diesem Ereignis kann deshalb nicht sicher darauf geschlossen werden, dass in Zukunft ernste wirtschaftliche Schäden drohen.“

Herdenschutz auch für Ponys

Bei einer Debatte im Umweltausschuss des Landes war festgehalten worden, dass ab dem 1. Dezember der Herdenschutz auch auf Ponys, Fohlen und Jungpferde ausgeweitet werden soll. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) wies allerdings auch auf Grenzen hin: „Am Ende geben wir zehn Millionen Euro für ein Wolfsrudel am Niederrhein aus und müssen uns fragen, ob das verhältnismäßig ist.“

Das sieht das Bürgerforum Gahlen anders. Der Zaun seit von einem in Panik flüchtenden Schaf niedergetreten worden, so Eckhard Vornbrock – das Tier sei seit dem Riss verschwunden. Überhaupt hält das Bürgerforum die vom Lanuv angegebenen Zaunhöhen für nicht korrekt. Eine genaue Auflistung der in dem Gutachten enthaltenen Fehler werde folgen, so Vornbrock.

Förderung für Halter von Ponys, Fohlen und Jungpferden

Rolf Fricke vom Bottroper Nabu hingegen ist erfreut über das Gutachten. „Wir brauchen eine rechtssichere Basis“, sagt Fricke. „Wir haben europäisches und deutsches Recht, daran sind wir gebunden.“ Der Kreis-Nabu-Vorsitzende Peter Malzbender hatte sich nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens am Dienstag ebenfalls gefreut, allerdings auch noch mal deutlich dafür plädiert, dass das Land die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ganz schnell umsetzt.